Mal eben schnell wegen eines Umzuges seine Möbelstücke verkaufen oder sein altes Handy in neue Hände geben: Bei Ebay Kleinanzeigen bekommst du für ausgediente Stücke noch etwas Kohle zusammen. Doch wenn du als Verkäufer keine Probleme bekommen möchtest, solltest du eine Sache unbedingt beachten.
Auf Ebay Kleinanzeigen haftest du als Privatverkäufer nicht für Schäden und Mängel an den Waren? Diese Tatsache glauben viele. Doch das gilt nur, wenn du die Sachmängelhaftung auch richtig ausschließt.
Ebay Kleinanzeigen: SO bist du als Verkäufer auf der richtigen Seite
Laut „Techbook“ musst du genau aufpassen, was du in dein Inserat schreibst. Sonst kommt es am Ende zu einer bösen Überraschung. Einfach Floskeln kopieren, die dich für Sachmängelhaftung ausschließen sollen, bringt an dieser Stelle nichts. Damit läufst du Gefahr, am Ende doch zu haften.
Wenn du beim Verkauf deiner gebrauchten Dinge auf Ebay Kleinanzeigen nicht für Mängel haften willst, musst du die sogenannte Sachmängelhaftung ausschließen. Die korrekte Formulierung dafür lautet: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.“ Bei anderen Formulierungen hingegen hast du im Fall der Fälle keine Sicherheit.
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Ebay Kleinanzeigen: DIESE Ergänzung wird weiterhin empfohlen
Neben dieser Formulierung wird noch folgende Ergänzung empfohlen: „Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.“
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Diese Formulierung ist besonders wichtig bei Privatpersonen, die auf Online-Plattformen immer wieder was zum Verkauf anbieten.
Ebay Kleinanzeigen: Mängel und Fehler müssen angegeben werden
Außerdem wichtig: Die Artikelbeschreibung muss stimmen! Mängel und Fehler deiner Ware musst du korrekt darstellen – sonst haftest du laut „Techbook“ selbst dann, wenn du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast. (cf)