Eigentlich sollte man ja gerne in seinen Supermarkt oder Discounter wie Edeka, Aldi und Co. gehen. Doch wie so oft heutzutage, gibt es auch hier immer wieder Aufregungs-Potenzial, wie auch bei diesem Thema.
Besonders peinlich könnte es aber bei einer ganz bestimmten Situation werden. Es kommt immer wieder vor, dass Mitarbeiter Kunden zu einer Sache drängen. Doch diese ist schlichtweg verboten. Wusstest du das?
Edeka, Aldi und Co.: Kassierer verlangt DAS vom Kunden – obwohl es verboten ist
Wie peinlich! Du stehst an der Kasse bei Edeka, Aldi oder einem anderen Markt und wirst vom Kassierer gebeten, deine Tasche oder deinen Rucksack zu öffnen. In so einem Moment möchte man wohl am liebsten im Erdboden versinken. Denn der Grund kann ja nur einer sein: Er vermutet, dass du etwas geklaut hast.
Aber dürfen die Mitarbeiter so etwas überhaupt von einem Kunden verlangen? Die Verbraucherzentrale hat darauf eine eindeutige Antwort, und die lautet: Nein. „Ein Blick in die Tasche, ohne dass ein konkreter Verdacht eines Diebstahls vorliegt, ist ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“, heißt es dazu. Das heißt wiederum, dass Kunden das Recht haben, den Blick in die Tasche zu verweigern.
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Es gibt aber Ausnahmen
Doch es gibt Ausnahmen und die sollte man als Kunde von Edeka, Aldi und Co. kennen. Dazu erklärt die Verbraucherzentrale: „Eine Tascheninspektion ist nur erlaubt, wenn ein Dieb tatsächlich auf frischer Tat ertappt wird und deswegen ein sogenannter Tatverdacht vorliegt.“ Das heißt, wenn der Kunden direkt dabei gesehen wird, wie er etwas in seine Tasche oder seinen Rucksack steckt, dann darf das Personal oder ein Ladendetektiv doch kontrollieren. Dann werden im Normalfall auch die Personalien aufgenommen und die Polizei gerufen.
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Und noch etwas müssen Kunden wissen: Bei jeder Verweigerung, die Tasche bei Edeka, Aldi und Co. zu zeigen, kann der Händler trotzdem ein Hausverbot erteilen. Das ist sein gutes Recht.