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Edeka, Kaufland und Co: Kaum einer weiß es – viele Kunden machen sich hier immer wieder strafbar

Wer bei Edeka, Kaufland und anderen Märkten einkauft, nutzt sicherlich oft einen Einkaufswagen. Eine bestimmte Handlung ist aber strafbar.

Edeka, Kaufland und Co
u00a9 IMAGO/Martin Wagner

Sechs Fakten über Edeka

Edeka gehört zu den größten Lebensmittelkonzernen in Deutschland. Die Ursprünge des Unternehmens liegen mehr als 100 Jahre zurück.

Da denkt man sich nichts dabei, ist aber in Wirklichkeit ein Gesetzesbrecher! Wer bei Edeka, Kaufland und anderen Märkten einkauft, nutzt oft und gern einen Einkaufswagen. Vor allem bei größeren Einkäufen ist der Wagen ein Muss. Und wenn man dann noch in der Nähe der Filiale wohnt, ist es doch praktisch, den Einkaufswagen bis vor die Tür zu schieben, die Sachen abzulegen und – ja, was dann eigentlich?

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Die Versuchung ist groß, den Einkauf „mal eben“ nachhause zu bringen, indem man den Einkaufswagen aus dem Edeka, Kaufland oder anderen Supermärkten nutzt. Vor allem in größeren Städten sieht man oft, wie einzelne Kunden den vollen Einkaufswagen über den Parkplatz rollen und damit dann durch die Straßen flanieren. Doch damit machen sich Kunden strafbar!

Edeka, Kaufland und Co: Einkaufswagen gehört den Supermärkten

Denn selbst, wenn man den Einkaufswagen nach dem Abladen der Produkte zu Hause direkt wieder in die Filiale seines Vertrauens zurückbringt, handelt es sich dabei um eine sogenannte „Gebrauchsanmaßung“ – also eine nicht-erlaubte Nutzung des Gegenstands. Das zählt zu den Eigentumsverletzungen. Der Supermarkt-Betreiber kann dann einen zivilrechtlichen Prozess in Gang setzen. Auf Hinweisschildern ist nämlich klar untersagt, den Einkaufswagen nach dem Einkaufen nach Hause zu schieben.

Was noch öfter anfällt, ist ein Hausverbot. Dann kann man je nach Länge des Hausverbots nicht mehr im Geschäft einkaufen. Wer auf den Laden angewiesen ist, beispielsweise, weil man gleich um die Ecke wohnt oder weil die nächste Filiale weiter weg ist, sollte sich diesen Ärger ersparen.

Immer wieder stehen Einkaufswaren in der Gegend

Wer zu faul ist, den Einkaufswagen zurückzubringen, begeht sogar einen Diebstahl. Der kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden – so zumindest laut dem Strafgesetzbuch. Dennoch scheint das vielen eher egal zu sein. Denn immer wieder beklagen sich Entsorgungsbetriebe darüber, jährlich Hunderte Einkaufswagen zu den Eigentümern zurückzubringen.


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Übel auch, wenn die Einkaufswagen einfach so im Freien herumstehen und dem Wetter ausgesetzt sind. Dadurch fangen sie an zu rosten, und die Plastikteile werden durch Regen und Sonneneinstrahlung sukzessive beschädigt.