Hier der falsche Preis, da ein fehlendes Schild – Rewe, Penny und Co. haben offenbar so ihre Möglichkeiten, ihre Kunden an der Nase herumzuführen. So geben diese oftmals mehr Geld aus, als sie dachten und eingeplant hatten.
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Die Verbraucherzentrale warnt Kunden von Rewe, Penny und Co. vor den üblen Tricks der Supermärkte und Discounter. Sie sollten beim Einkauf lieber beide Augen offenhalten und sich nicht zu schnell von vermeintlich günstigen Angeboten einlullen lassen.
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Rewe, Penny und Co: Kunden ausgetrickst
Die Hamburger Verbraucherschützer kennen die Tricks der Supermärkte nur zu gut. Die reichen von unterschiedlichen Preisen im Regal und an der Kasse, über Schummelpackungen bis hin zu beschränkten Angeboten. Oftmals würden die Mitarbeiter nicht gerade umsichtig bei der Preisbeschilderung vorgehen, bemängelt der Verbraucherschutz.
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Während in den Regalen noch die alten Angebotspreisschilder hängen, ist im Kassensystem der neue reguläre Preis drin. Und für die Kunden bedeutet das eine üble Überraschung, wenn sie später auf den Bon schauen. Manchmal sei es auch genau andersherum und die Mitarbeiter seien so übereifrig, dass sie die reduzierten Preise schon aushängen würden, obwohl diese erst am folgenden Tag greifen würden.
Rewe, Penny und Co: Weitere Maschen
Auch wenn der Angebotspreis auf dem Schild wirklich stimmt, kannst du trotzdem in die Falle geraten. Denn häufig gilt dieser nur für bestimmte Sorten des Produkts. Sind zum Beispiel Chips einer Marke im Angebot – siehe rotes Schild – dann muss das nicht für alle Sorten (Paprika, Sour Cream etc.) gelten. Deshalb solltest du auf das Kleingedruckte auf dem Schild achten. Aber auch das rote Schild selbst muss nicht gleich auf ein Angebot hinweisen – gleiches gilt auch für andere Werbeschilder. Grundsätzlich machen die Supermärkte damit nur auf ihr Sortiment aufmerksam.
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Ein anderes Problem sind sogenannte „Mogelpackungen“. Aufgrund der „Schrinkflation“ vertreiben manche Hersteller ihre Produkte zum gleichen Preis, aber in einer kleineren Packung mit weniger Inhalt. Vielen Kunden fällt das nicht gleich auf. Oft würden Mitarbeiter den dadurch gestiegenen Grundpreis auf den Schildern nicht anpassen. Das kann zusätzlich zu der Illusion eines gleich gebliebenen Preises beitragen. Sollten sie den Grundpreis allerdings gar nicht ausweisen, ist das ein Problem. Denn das muss erfolgen. So hat die Verbraucherzentrale Hamburg nun auch eine Klage gegen einen Süßigkeitenhändler eingereicht.
Das kannst du tun
Weil der Kaufvertrag aber erst an der Kasse beschlossen wird und nicht schon mit dem Preisschild erfolgt, haben die Kunden kein Recht auf den ausgeschilderten Preis, warnt die Verbraucherzentrale. Sie können auf die Kulanz der Händler hoffen, aber das sei auch schon alles. Wer aber grundsätzlichen Preisschwindel in einer Filiale auf die Schliche gekommen ist, der sollte dies sofort der Verbraucherzentrale melden.