Die Frage nach dem Familiennamen ist für viele Paare schwierig. Seit 1996 können Ehepartner sich nicht nur für einen Doppelnamen entscheiden, sondern auch beide ihren Geburtsnamen behalten. Auch die traditionelle Entscheidung für den Namen des Mannes wird noch häufig getroffen. Ein Überblick.
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1996 ging die Ära der Doppelnamen ihrem Ende entgegen. Es war nun möglich, dass beide Ehepartner ihren Namen behielten. Auch Sabine M. blieb bei dem, was ihr bereits in die Wiege gelegt worden war. Sie behielt ihren Familiennamen, ihr Mann seinen. Zur Geburt des ersten Kindes wollte man sich auf einen gemeinsamen einigen.
Wieder Diskussionen, schließlich ein salomonisches Urteil: Sollte es ein Junge werden, dann bekam der den Familiennamen des Vaters, bei einem Mädchen eben umgekehrt. Nur einigen mussten sie sich spätestens zu diesem Zeitpunkt tatsächlich. Bis zu fünf Jahre Zeit haben Ehepaare dann. Wer es sich in der Zwischenzeit noch einmal überlegt, den Familiennamen zu ändern, kann ihn bis dahin notariell beglaubigt ein weiteres Mal tauschen.
Geburtsname bleibt tabu
Die traditionelle Variante ist immer noch die, dass die Ehefrau den Namen des Mannes annimmt und auch die gemeinsamen Kinder diesen Namen als Familiennamen erhalten. Das funktioniert natürlich auch umgekehrt, gilt aber schon als emanzipierter. Viele Paare entscheiden sich aber eben auch für die modernere Variante und behalten jeweils ihren Nachnamen und müssen sich dann spätestens zur Geburt des ersten Kindes für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden . Heiraten
Doppelnamen als Familiennamen sind nach wie vor möglich – allerdings darf niemals noch ein dritter Name angehängt werden. Etwas verzwickter wird es in der Tat dann, wenn nach der Scheidung ein Ehegatte den angenommenen Familiennamen behält und ein weiteres Mal heiraten will: Jeder von beiden Partner kann in diesem Fall seinen Familiennamen behalten. Der Familienname, der jedoch nicht der Geburtsname ist, bleibt für den neuen Partner tabu.