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FTI-Insolvenz gestartet: Milliarden-Schulden! Das müssen Kunden jetzt wissen

Der Reisekonzern FTI ist pleite, hat über 1 Milliarde Euro Schulden. Jetzt startet die Insolvenz-Abwicklung. Was du dringend wissen musst.

© IMAGO/Sven Simon

Insolvenz von Reisekonzern FTI: Wie konnte es so weit kommen?

Der Reisekonzern FTI is insolvent. Pauschalurlauber gucken in die Röhre, aber wie konnte es überhaupt so weit kommen?

FTI ist pleite – jetzt geht die knallharte Abwicklung des Reiseveranstalters los. Eine Milliarde Euro (!) zwangen das Unternehmen in die Insolvenz, rund 350.000 Gläubiger warten jetzt auf ihr Geld.

Der Großteil: Pauschal-Urlauber, die bei FTI gebucht hatten. Der Urlaub ist längst futsch. Um nicht auch auf Teilen der Kosten sitzenzubleiben, gibt es einiges zu wissen.

FTI-Insolvenz: Nicht alles zahlt der DRSF zurück

Nach dem Schulden-Schock geht’s jetzt ans Eingemachte. Das Amtsgericht München hat das Insolvenzverfahren über die beiden Kerngesellschaften FTI Touristik und BigXtra Touristik eröffnet. Insolvenzverwalter Axel Bierbach kündigt nun 700 Mitarbeitern. Der Deutsche Reiseversicherungsfond soll sicherstellen, dass die um ihren Urlaub geprellten Gläubiger ihr Geld zurückkriegen. Doch nicht alles läuft über den DRSF.

+++ Nach FTI-Insolvenz – jetzt herrscht Gewissheit für Urlauber +++

FTI hatte im Juni Insolvenz angemeldet, nachdem Kunden und Reisebüros bei Buchungen immer vorsichtiger geworden waren, Vertragspartner auf Vorkasse bestanden und dem Unternehmen das Geld ausging. Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags waren bei FTI Touristik rund 30 Millionen Euro auf den Konten, wie Bierbach sagt. Weil FTI kein Geld mehr für die obligatorischen Sicherungsscheine beim DRSF hatte, „war klar: Wir können keine Reisen mehr verkaufen.”

„Die gesamte Abwicklung wird Jahre dauern”

„Die gesamte Abwicklung wird Jahre dauern”, sagt Bierbach. „Das ist ein Marathon.” Dabei darf der Reisende nicht davon ausgehen, all sein Geld vom DRSF zurückzubekommen. Die Erstattung gilt nämlich zwar für die Reise, nicht aber für alle gebuchten Einzelleistungen. Ausflüge werden beispielsweise nicht abgedeckt.


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Um auch diese Kosten erstattet zu kriegen, müssen Betroffene ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Der Insolvenzverwalter appelliert aber an die Kunden, zunächst die Erstattungswege über den DRSF und Zahlungsdienstleister zu nutzen und nicht mehrere Anträge gleichzeitig zu stellen, um das Verfahren nicht zu blockieren. (mit dpa)