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Führerschein-Umtausch: Millionen Autofahrer müssen sich beeilen – sonst wird’s teuer

Millionen Autofahrer sehen sich jetzt zum Handeln gezwungen, denn der Führerschein-Umtausch steht bevor. Wer die Frist versäumt, dem droht Ungemach.

© IMAGO/onemorepicture

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Wer oft auf Deutschlands Autobahnen unterwegs ist, wird sich über das Verkehrszeichen 467 freuen. Was es damit auf sich hat und was zu beachten ist, erfährst du im Video.

Wer den Führerschein einmal in der Tasche hat, hat ihn normalerweise ein Leben lang sicher. Natürlich nur, insofern er sich auch an die Regeln hält und nicht negativ im Straßenverkehr auffällt.

Millionen von Autofahrer müssen jetzt allerdings Abschied von ihrem Führerschein nehmen. Der Grund: Die EU gibt künftig neue Dokumente zur Fahrerlaubnis heraus. Der bisherige Lappen wird hinfällig. Und die Frist zum Umtausch läuft für viele schon bald ab.

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Führerschein-Umtausch: DIESE Fristen musst du kennen

Bis 19. Januar 2033 sollen alle alten Führerscheine gegen die neuen Dokumente der Europäischen Union ausgetauscht worden sein. Damit aber nicht alle Autofahrer auf einmal losziehen, um ihre Fahrerlaubnis umzutauschen und die Ämter überlasten, haben die Behörden den Prozess gestaffelt.


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Die Fristen richten sich nach dem jeweiligen Geburtsdatum. Für alle Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, wird der Umtausch laut jetzt fällig. Folgende Fristen musst du kennen:

  • geboren vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Wer nach dem 1. Januar 1999 geboren wurde, sollte diese Fristen kennen:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Neue Regeln für künftige Autofahrer

Eine Ausnahme gilt für Führerschein-Inhaber, die ihre Prüfungen vor dem Jahr 1953 erfolgreich absolviert haben. Diese müssen ihre Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Wer seinen Führerschein ab dem 19. Januar 2013 erhält, muss seinen Lappen künftig alle 15 Jahre austauschen lassen.


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Wie der „ADAC“ betont, können Autofahrer aber auch jederzeit flexibel ihren Führerschein austauschen, unabhängig von den genannten Fristen. Dafür sei keine erneute Prüfung notwendig. Wer den Umtausch zum genannten Stichtag aber komplett verpasst, der riskiert eine Geldbuße von mindestens 10 Euro. Noch gravierender könnte es bei Lkw- und Bus-Führerscheinen aussehen, denn der Nicht-Umtausch wird hier als Straftat ausgelegt.