Viele Veränderungen kommen erneut mit dem 1. Oktober auf Verbraucher zu. Sie betreffen unter anderem die Corona-Regeln, die Gasumlage und den Mindestlohn.
Worauf sich Verbraucher im kommenden Monat gefasst machen müssen und was sich im Detail bei den Corona-Regeln, der Gasumlage, dem Mindestlohn und weiteren wichtigen Themen ändert, erfährst du hier.
Gasumlage, Mindestlohn, neue Corona-Regeln: Das gilt ab dem 1. Oktober
Mit dem beginnenden Herbst erfahren nicht nur Wetter und Natur einen Wandel, auch auf Verbraucher kommt im Oktober Neues hinzu. Die wichtigsten Neuigkeiten haben wir hier für euch zusammengefasst.
Corona:
- Die neuen Schutzmaßnahmen, die vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten sollen, sehen weiterhin eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, in Arzteinrichtungen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor, jedoch nicht in Flugzeugen. Darüber hinaus können die Bundesländer noch weitere Maßnahmen beschließen, so auch etwa eine erneute Ausdehnung der Maskenpflicht oder eine erneute Einführung der Testpflicht an Schulen.
- Ab dem 1. Oktober gelten nur jene als vollständig geimpft, die drei Impfungen erhalten haben oder zwei und einmal genesen sind. Für Letzteres muss ein positiver Antikörpertest oder ein positiver PCR-Test nachgewiesen werden. Bis zum 30. April 2023 können sich Bürger dann noch in Apotheken, Tierarzt- und Zahnarztpraxen impfen lassen.
Mindestlohn:
- Zum Oktober steigt der Mindestlohn auf zwölf Euro. Der soll auch für Tarifverträge mit niedrigeren Gehaltsstufen gelten und Arbeitgeber, die weniger zahlen, müssen mit heftigen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro und Sozialversicherungsnachzahlungen rechnen.
Gasumlage, Mindestlohn und neue Corona-Regeln ab Oktober – und noch mehr ändert sich
Minijob und Midijob:
- Auch beim Mini- oder Midijob soll die Verdienstobergrenze angehoben werden. Ab Oktober dürfen derart Beschäftigte nun statt 450 Euro bis zu 520 Euro verdienen. Nichtsdestotrotz dürfen Arbeitnehmer diese Grenze nur maximal zwei Mal im Jahr überschreiten. Bei Midijobs steigt diese von 1.300 Euro auf 1.600 Euro.
Gasumlage:
- Die umstrittene Gasumlage wird kommen. Ab Oktober sollen aufgrund der Ukraine-Krise, der gestiegenen Energiepreise und Liefereinschränkungen die Mehrkosten an die Verbraucher weitergegeben werden. Das soll die Versorgung aller sichern, bedeutet aber auch einen Anstieg der Gaspreise um bis zu 2,4 Cent pro Kilowattstunde.
- Als Entlastungsmaßnahme soll allerdings die Mehrwertsteuer auf Erdgas bis zum 31. März 2023 von 19 auf sieben Prozent runtergeschraubt werden.
- Zudem wird der Heizungscheck ab Oktober verpflichtend. Dieser muss in den kommenden zwei Jahren erfolgen und gilt als Teil der „Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“.
Weiter Änderungen ab dem 1. Oktober
Führerschein:
- Wer demnächst seinen Führerschein machen möchte, muss sich auf einen neuen Fragekatalog einstellen. Neue Fragen werden hinzukommen, alte überarbeitet. Insgesamt müssen Anwärter 52 beantworten.
Grundsteuer:
- Bis zum 31. Oktober müssen Besitzer eines Grundstücks eine entsprechende Erklärung beim Finanzamt einreichen. Denn ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung eingeführt werden, die eine Neubewertung der Grundstücke erforderlich macht.
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Whatsapp:
- Ab dem 25. Oktober wird die App nur noch auf iPhones mit iOS 12 oder höher funktionieren. Smartphones der älteren Generationen sind dann nicht mehr damit kompatibel.
Sonnenfinsternis:
- Am 25. Oktober zwischen 11.10 Uhr und 13.16 Uhr kannst du dich auf ein Naturphänomen freuen. Bei der partiellen Sonnenfinsternis wird der Mond teilweise die Sonne verdecken. Um dir das Spektakel anzusehen, brauchst du eine spezielle Brille, um nicht Gefahr zu laufen, zu erblinden.
Diese Informationen kannst du auch noch einmal ausführlich bei „T-Online“ und „SWR“ nachlesen.