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GEZ-Erhöhung: Jetzt steht es fest – Gebühren-Entscheidung gefallen

Paukenschlag um die GEZ-Erhöhung! Es kommt ganz anders als gedacht – und von einigen Ministerpräsidenten gewünscht.

GEZ
© IMAGO/Steinach

Aufgepasst: In diesen Fällen drohen GEZ-Strafgebühren

Zahler des Rundfunkbeitrags sollten aufpassen. Denn der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender ändert eine bestimmte Regel. Was es mit der Anpassung genau auf sich hat? Das erklären wir euch.

Paukenschlag bei der geplanten GEZ-Erhöhung – die jetzt doch nicht kommt! Die von der ARD und Gebührenkommission geforderte Erhöhung der Rundfunkbeiträge fällt aus. Das entschieden die Ministerpräsidenten der Bundesländer am Donnerstag (12. Dezember) in Berlin.

Im Klartext heißt das: Es bleibt bei der monatlichen GEZ-Gebühr in Höhe von 18,36 Euro. Lange hatten die Bundesländer um eine Erhöhung gestritten, der neue Betrag sollte 58 Cent höher sein und bei 18,94 Euro liegen. Doch, Pustekuchen!

GEZ-Erhöhung: Jetzt steht es fest

Jetzt gibt es stattdessen ab 2027 ein neues Modell zur Gebührenanpassung. Stephan Weil (65, SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, wollte für sein Bundesland „einer Erhöhung der Rundfunkbeiträge zustimmen“. Er zeigte schon im Vorfeld Zweifel am Bestand der Entscheidung.

Weil gegenüber „Bild“: „Wir müssen davon ausgehen, dass die Entscheidung schlussendlich vom Bundesverfassungsgericht getroffen wird.“ Eine Klage der ARD-Sender dort hatte bei den Landesregierungen für böses Blut und mächtig Zoff gesorgt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (57, CSU) kämpfte gegen eine Gebührenordnung und gewann.


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Er hatte gefordert: „Alle müssen sparen – auch die Öffentlich-Rechtlichen. Daher müssen erst die Reformen umgesetzt werden, ehe schon wieder Gebühren erhöht werden.“ Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht läuft noch weiter, bis auf Weiteres. Es sei denn, ARD, ZDF und Deutschlandfunk ziehen ihre Klage zurück. Danach sieht es aber aktuell nicht aus. (mit dpa)