Die Erhebung der GEZ-Gebühr ist umstritten. Während die einen gerne für die Angebote von ARD, ZDF und Co. zahlen, öffnen die anderen nur widerwillig ihr Portemonnaie. Fakt ist aber: Fast jeder von uns muss die GEZ-Gebühren zahlen. Doch in manchen Fällen kannst du drumherum kommen.
18,36 Euro: Das ist der Betrag, den jeder Haushalt pro Monat an GEZ-Gebühren zahlt. Und die knappen 20 Euro, die alle vier Wochen berappt werden müssen, können dem ein oder anderen ziemlich weh tun. Je nachdem, wie viele Einkünfte man hat. Immerhin gibt es zahlreiche Ausnahmefälle, wie du dich von den GEZ-Gebühren befreien lassen kannst.
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GEZ-Gebühr: Sie müssen nicht zahlen
Wenn du bestimmte Sozialleistungen, wie zum Beispiel Grundsicherung oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) bekommst, dann kannst du dich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Aber: Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
Ebenfalls um das Zahlen der GEZ-Gebühr drum herum kommst du, wenn du unter anderem Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhältst. In einigen Fällen kannst du auch eine Härtefallbefreiung stellen. Zum Beispiel, wenn du auf bestimmte Sozialleistungen freiwillig verzichtest, welche dir eigentlich zustehen würden.
Muss ich mit BAföG zahlen?
Auch Studenten müssen GEZ zahlen. Doch auch sie können um eine Abgabe drum herumkommen. Pro Haushalt muss nur eine volljährige Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Lebst du beispielsweise in einer WG, dann könnt ihr das grundsätzlich selbst entscheiden. Alle anderen Bewohner, die bereits angemeldet sind, können sich dann abmelden. Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, welche den Beitrag bereits zahlen, müssen sich nicht anmelden.
Wer BAföG erhält und nicht bei seinen Eltern wohnt, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag ebenfalls befreien lassen. Die Befreiung gilt auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, jedoch nicht für andere Mitbewohner. Erasmus-Studierende oder andere Stipendiaten sind grundsätzlich beitragspflichtig.
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Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Studierende nur möglich, wenn sie BAföG beziehen. Es gibt aber auch hier Ausnahmen – zum Beispiel, wenn du dich in einem Zweitstudium befindest.