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GEZ-Abzocke kommt ans Tageslicht – diese Menschen haben Anspruch auf Rückzahlungen

Bei dem Wort Rückzahlung in Bezug auf die GEZ horchen wohl alle Bürger auf. Ob auch du dich darüber freuen kannst, erfährst du hier.

© IMAGO/Sven Simon

Aufgepasst: In diesen Fällen drohen GEZ-Strafgebühren

Zahler des Rundfunkbeitrags sollten aufpassen. Denn der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender ändert eine bestimmte Regel. Was es mit der Anpassung genau auf sich hat? Das erklären wir euch.

Die GEZ-Gebühren sind in Deutschland nach wie vor ein heikles Thema. Immer weniger Menschen schauen noch die öffentlich-rechtlichen Sender im linearen Fernsehen oder hören Radio – trotzdem müssen sie monatlich circa 18 Euro blechen. Kein Wunder, dass sich die Stimmung bei den Verbrauchern immer weiter anheizt.

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Da kommt die Nachricht einer möglichen Erstattung von Gebühren gerade recht. Doch woher kommt sie und wer kann sich darauf freuen?

GEZ-Abzocke: Bürger zahlten grundlos

Einige Bürger könnten jetzt eine Rückzahlung in Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag erhalten. Das hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) angestoßen. Der Grund: Sie klagt wegen „intransparenter Darstellungen“ von Kosten auf der Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“. Diese steht zwar in keinem Zusammenhang mit dem AR ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, bietet aber Formulare zum An-, Um- und Abmelden der GEZ an.


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Diese sind per se kostenlos, aber nicht auf dieser Webseite, die bei Google bis zuletzt noch als erste Anlaufstelle ausgespielt wurde. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, sollen bereits über 90.000 Menschen auf die Masche hereingefallen sein und 29,99 Euro für Formulare bezahlt haben, die sie auf der offiziellen Beitragsservice-Seite völlig umsonst erhalten hätten.

vzbz klagt gegen Betreiber

Nach mehreren gerichtlichen Abmahnungen hat die vzbz nun eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber der Seite eingeleitet. Die Argumentation lautet, dass Bürger hier nicht ausreichend darüber informiert werden, dass der Service Geld kostet.


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Zwar müssen Betroffene noch auf den Ausgang des Falles und auf ein abschließendes Gerichtsurteil warten, doch hat der Betreiber der Seite bereits Zugeständnisse gemacht. So dürfen jene, die bis zum 27. Juni einen Vertrag abgeschlossen hatten, diesen widerrufen. Dadurch können sie ihr Geld zurückbekommen. Ein entsprechendes Musterformular bietet die Verbraucherzentrale kostenlos zum Download an.