Veröffentlicht inVermischtes

Halloween: Streiche können bittere Folgen haben – DAS musst du unbedingt wissen

Konfetti im Briefkasten oder Zahnpasta an Türklinken – Halloween-Streiche sind beliebt. Aber Vorsicht: SO machst du dich strafbar.

Halloween Streich
u00a9 IMAGO / Horst Rudel

Sex und Splatter: So heftig ist das Hostel im Movie Park

Im Movie Park in Bottrop gibt es zu Halloween eine neue Attraktion. Orientiert am Horror-Schocker Hostel, geht es heftig zur Sache.

Für viele Menschen im Ruhrgebiet bedeutet Halloween, sich zu verkleiden und von Tür zu Tür zu gehen, um „Süßes oder Saures“ zu bekommen. Andere freuen sich vor allem auf die ausgelassenen Partys in der Nacht des 31. Oktober. Und dann gibt es noch eine Gruppe: die Streichspieler.

++ Halloween 2023 wird für die Polizei zur Horror-Nacht – in diesen Regionen wird’s besonders brenzlig ++

Halloween ist nicht nur die Zeit des Gruselns, sondern auch die Zeit der Streiche. Konfetti im Briefkasten oder Zahnpasta unter der Türklinke – was auf den ersten Blick harmlos erscheint, kann unerwarteten Ärger nach sich ziehen. Doch inwieweit kannst du dafür haftbar gemacht werden? Wir sagen dir, welche kleinen Streiche an Halloween erlaubt sind und von welchen du besser die Finger lassen solltest.

Halloween-Streiche, mit denen du dich strafbar machst

Gute Laune und Spaß sind das A und O einer gelungenen Halloween-Nacht. Klar, dass da auch der eine oder andere Streich geplant wird. Vor allem Kinder und Jugendliche haben Spaß daran, die Großen zu erschrecken und zu ärgern. Doch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt: „Eltern sollten sich bewusst sein, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haften können“.


Auch interessant: Halloween 2023: Strenge Regeln am Grusel-Tag – das musst du unbedingt einhalten


Es gibt Streiche, die definitiv keine Kavaliersdelikte darstellen und strafrechtlich verfolgt werden können, so dass mit einer Anzeige und unter Umständen mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen ist. Dazu gehören alle Streiche, die mit Sachbeschädigung und Vandalismus verbunden sind. Beliebtes Beispiel: Eier oder Farbbomben auf Häuser oder Autos werfen. Wenn dabei etwas zu Bruch geht, ist das Sachbeschädigung. Auch Knallkörper in den Briefkasten zu werfen, sollte unterlassen werden.

Sachbeschädigung kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. „Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen sogar, wenn Sachen beschädigt werden, die der öffentlichen Nutzung dienen. Dazu gehören z.B. demolierte Parkbänke und zerkratzte Scheiben in Zügen“, so das Landeskriminalamt.

Dabei sein ist alles – Oder?

Typischerweise zieht man an Halloween mit einer Gruppe von Freunden um die Häuser. Manchmal sind auch Spaßvögel dabei, die anderen einen Streich spielen wollen. DU hast keine Lust mitzumachen, bist aber dabei und schaust zu? Auch das kann strafbar sein. „Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nur dabei sind und zuschauen – denn dann handelt es sich um gemeinschaftliche Sachbeschädigung“. Und die ist nicht immer billig: In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, dazu kommt die Wiedergutmachung des Schadens.

Wer zahlt im Schadensfall?

Was passiert, wenn man selbst Opfer eines Halloween-Streichs wird? Eine durchaus berechtigte Frage: Wer mit Süßigkeiten geizt, kann am nächsten Tag ein böses Erwachen erleben. Werden Hauswände beschmiert oder Türschlösser verklebt, kommt die Hausratversicherung dafür auf – allerdings nur, wenn Schäden durch Vandalismus mitversichert sind. Vandalismusschäden am Auto sind nur durch eine Vollkaskoversicherung des Fahrzeughalters abgedeckt, eine Teilkaskoversicherung reicht hier nicht aus. Wer Schäden an seinem Haus oder Auto feststellt, kann sich an die Versicherung des Verursachers wenden. Es empfiehlt sich in jedem Fall, Anzeige zu erstatten.

Halloween-Streiche: Was ist erlaubt?

Verbote, Verbote, Verbote. Ein bisschen Spaß muss doch erlaubt sein, oder? Natürlich gibt es harmlose Scherze, über die man schmunzeln kann und die keine Strafe nach sich ziehen. Mit Lippenstift oder abwaschbarer Farbe einen lustigen Halloween-Reim an ein Fenster zu schreiben oder die Türklinke mit Zahnpasta einzuschmieren, kann noch vertretbar sein. Auch eine aufgeklebte Münze kann die Nachbarn ärgern, die keine Süßigkeiten gespendet haben. Einfach mit doppelseitigem Klebeband eine Münze auf den Boden der Einfahrt kleben und zusehen, wie sich die Nachbarn wundern! Dennoch sollte beachtet werden, dass alle Streiche, die mit Sachbeschädigung in Verbindung stehen, ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können und daher vermieden werden sollten. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz empfiehlt außerdem, Kinder nach Möglichkeit bei ihrem Halloween-Spaziergang zu begleiten.


Auch interessant:


Wer an Halloween keine Süßigkeiten an die Tür bringt, muss unter Umständen mit Saurem rechnen. Doch nicht alle Streiche sind so harmlos, wie sie auf den ersten Blick erscheinen. Eltern sollten auf jeden Fall ein Auge auf ihre Kinder haben und Streiche, die mit Sachbeschädigung verbunden sind, sollten unbedingt vermieden werden. Es bleibt spannend, was in dieser Gruselnacht alles passieren wird.