Diesem Kunden von Kaufland ist gehörig die Hutschnur geplatzt – allerdings völlig zu Unrecht.
Ausgangspunkt für die Aufregung war mal wieder Covid-19. Es geht um eine 3G-Regelung bei Kaufland und einen aufgebrachten Kunden. Aber eins nach dem anderen.
Kaufland: Wirbel um 3G
Die gesetzlichen Vorgaben sehen es vor, dass viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nur noch unter Einhaltung der 3G-Regel in der Arbeitsstätte empfangen. Auch Kaufland hält sich vorbildlich an diese Regel und informiert die Belegschaft in den Filialen und Bürogebäuden mit Aushängen zur aktuellen Vorgehensweise.
Ein Kunde hatte zuletzt das Foto eines solchen Aushangs auf der Facebook-Seite von Kaufland veröffentlicht. Darauf steht: „Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten nur betreten, wenn sie nachweislich geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen sind. Für behördliche Kontrollen ist der Nachweis über die Testung bzw. das Impf- oder Genesungszertifikat während der gesamten Arbeitszeit bereit zu halten.“
Außerdem wird auf dem Aushang erklärt, wie das genaue Prozedere für die einzelnen Personengruppen aussieht. Wer geimpft oder genesen ist, muss sich einmalig in eine dafür vorgesehene Liste eintragen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss täglich einen PCR-Test oder ein Testzertifikat vorlegen.
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Kaufland reagiert
So weit, so harmlos. Sollte man meinen. Den Kunden stört es jedoch gewaltig. Offensichtlich glaubt er, diese Regeln würden für die Kunden von Kaufland gelten.
„Behandelt man so seine Mitmenschen“, fragt er schimpfend: „Schande!“
Eine andere Kaufland-Kundin kontert sofort: „Es ist ja das eine, wenn man immer noch nicht mitbekommen hat, dass Grundversorger keine 2G- oder 3G-Regel für Kunden einführt. Aber es ist das andere, wenn man Gelesenes nicht versteht! Da steht doch ‚3G am Arbeitsplatz‘. Spätestens da hättest du ja schon merken müssen, dass du als Kunde nicht gemeint bist.“
Und weiter: „Es ist nun mal Vorschrift von der Regierung und Punkt! Da wird sich keine Firma widersetzen und ein Haufen Bußgeld bezahlen oder sogar die Schließung des Unternehmens herausfordern.“
Auch Kaufland schaltete sich ein und ließ wissen: „Wir orientieren uns grundsätzlich an den Verordnungen der Bundesländer, den jeweiligen regional gültigen Allgemeinverfügungen sowie der Corona-Arbeitsschutzverordnung und setzen diese entsprechend um. Aufgrund der aktuellen Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes ist der Zutritt zur Arbeitsstätte ausschließlich Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt.“