Warnung an Allergiker! Bei Kaufland wird eine Eissorte zurückgerufen.
Dabei handelt es sich um eine spezielle Variante ohne Kuhmilch. Doch das bei Kaufland erhältliche vegane Produkt enthält statt Lupinen jetzt auch ausgerechnet DIESEN Stoff.
Kaufland: Diese Eissorte enthält zu viel von DIESEM Stoff
Eine Eissorte der Marke „Made with luve“ wird vom Hersteller Prolupin zurückgerufen. Eigentlich sollte das Eis der Firma überhaupt kein Gluten enthalten. Jetzt ruft Kauland das Schokoladeneis jedoch zurück, weil darin zu viel Gluten nachgewiesen wurde. Vor allem für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit könnte das gefährlich werden.
————————
Mehr Informationen über Kaufland:
- Das Unternehmen wurde 1968 gegründet.
- Kaufland ist genauso wie Lidl ein Tochterunternehmen der Schwarz-Gruppe.
- Es gibt in Deutschland rund 685 Filialen.
- Außerdem gibt es zahlreiche Kaufland-Filialen in Polen, Rumänien und Tschechien sowie in weiteren ost- und südosteuropäischen Ländern.
————————
Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Grenzwerte für Gluten. Wenn du den Stoff gut vertragen kannst, sollte das Produkt für dich keine Gefahr darstellen.
Kaufland: So kannst du das Produkt reklamieren
Der Rückruf betrifft ausschließlich das Schokoladeneis und auch nur eine bestimmte Charge. Alle anderen Produkte von „Made with luve“ überschreiten die Glutengrenzwerte nicht.
Folgendes Produkt ist vom Rückruf betroffen:
Produkt: Made with luve Schokoladeneis
Charge L28101
MHD: 12/2022
(Die Chargenkennzeichnung befindet sich auf dem Deckel der Verpackung.)
————————
Mehr News zu Kaufland und anderen Supermärkten:
- Kaufland räumt diese Produkte in die Regale – Kunden sind entsetzt: „Ihr spinnt doch“
- Lidl: Änderung an der Kasse! Allen Kunden wird es sofort beim Bezahlen auffallen
- Rewe, Edeka und Co. in NRW: Kunden brauchten am Freitag starke Nerven – das ist der Grund
- Aldi in Mülheim: Keine Kasse mehr nötig? Discounter startet Tests mit neuem Einkaufswagen
————————
Wenn du dieses Produkt gekauft hast und es zurückgeben möchtest, kannst du das bei deiner Supermarktfiliale tun – natürlich nur dort, wo du es auch erworben hast. Dort bekommst du gegen Vorlage des Kassenbons dein Geld zurück. (mbo)