Eigentlich kennt jedes Kind die Regeln, wenn man etwas bei Kaufland, Lidl und Co. einkauft. So schwer sind diese ja auch nicht zu verstehen.
Doch gibt es ein paar Details, die viele Kunden bei Kaufland, Lidl und Co. immer wieder falsch machen. Hast du etwa auch schon Mal eine dieser ungeschriebenen Regeln gebrochen, ohne es zu wissen?
Kaufland, Lidl und Co.: Achtung! Diese illegalen Dinge machen viele, ohne es zu wissen
Wer kennt es nicht? Man ist gerade mitten im Wocheneinkauf als einem spontan der Hunger überkommt. Aber kein Problem, man ist ja schließlich gerade direkt an der Quelle. Also wird schnell ein Schokoriegel oder ein anderer Snack verputzt und die leere Verpackung landet im Einkaufswagen und anschließend auf dem Kassenband.
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Aber dennoch ist der Verzehr von Snacks eigentlich nicht erlaubt, wie „echo24“ berichtet. Denn rein rechtlich ist der Snack bis zum Kauf an der Kasse noch Eigentum des Supermarktes, streng genommen ist es also verboten. Doch meistens sind Kaufland, Lidl und Co. in solchen Fällen kulant. Und sind wir doch mal ehrlich, in Zeiten der Maskenpflicht ist ein spontaner Snack sowieso kaum noch möglich.
Kaufland, Lidl und Co: Pass besser am Zeitschriftenregal auf
Anders sieht es mit der nächsten Kleinigkeit aus, die viele Kunden im Supermarkt, ohne es zu wissen, verbotenerweise tun. Denn auch das Probelesen von Zeitungen ist eigentlich nicht erlaubt.
Denn jeder Kunde hat ein Anrecht auf ein einwandfreies Produkt. Eingerissene Seiten oder Eselsohren, also alles was schnell mal beim Durchstöbern deiner Lieblingszeitschrift passieren kann, zählen dabei auch als Schäden. Diese Ware kann dann eigentlich nicht mehr verkauft werden.
Kaufland, Lidl und Co.: DIESE Aktion könnte teuer für dich enden
Doch auch hier drücken die Unternehmen beide Augen zu und zählen es zum Testen der Produkte. Wie soll man sonst auch wissen, was in der Zeitschrift überhaupt drinsteht?!
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Doch bei dem Testen anderer Artikel solltest du vorsichtig sein. Denn das Öffnen von Verpackungen wird gar nicht gerne gesehen. Zwar ist das grundsätzlich erlaubt, doch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Denn weder das Produkt an sich noch die Verpackung dürfen dadurch beschädigt werden. Andernfalls musst du den jeweiligen Artikel bezahlen. (kk)