Rückruf eines beliebten Produkts!
Diesmal hat es ausgerechnet einen Kult-Saft getroffen. Wenn du bestimmte Bio-Sorten – wie etwa den Rotbäckchen-Saft – gekauft hast, solltest du sie lieber wieder zurückbringen.
Spuren von Pflanzenschutzmittel gefunden
Das Unternehmen habe in den jeweiligen Produkten – wie unter anderem im Rotbäckchen-Saft – Rückstände von 2-Chlorethanol gefunden. Dabei handelt es sich um ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid.
Auch wenn die Nutzung von Pflanzenschutzmittel mit Ethylenoxid in Deutschland seit 1981 verboten ist, so kann es durch Import dennoch vorkommen, dass bestimmte Produkte diese giftigen Chemikalien vorweisen.
——————————
Das ist Kaufland:
- gegründet 1968, Firmensitz in Neckarsulm (Baden-Württemberg)
- das Unternehmen betreibt rund 1.300 Filialen, davon 667 in Deutschland und hat rund 132.000 Mitarbeiter
- die Kette ist außerdem in Polen, Tschechien, Rumänien, Slowakei, Bulgarien, Kroatien und der Republik Moldau vertreten
- ist ein Tochterunternehmen der Schwarz-Gruppe (ebenso wie Lidl)
——————————-
++++ Kaufland: Rückruf von Salami! Kunststoffteile in Produkt gefunden ++++
Vier Saft-Sorten betroffen
Der Produkthersteller „Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG“ ruft laut „produktwarnungn.eu“ Bio-Säfte mit der Zutat „Curryblattextrakt“ zurück. Betroffen seien folgende Säfte:
- „Rabenhorst Wohlfühlen mit Eisen BIO“: 750 ml mit dem MHD: 13.07.23
- „Rabenhorst Roter Rabenhorster BIO“: 750 ml mit dem MHD: 12.07.23
- „Rotbäckchen Klassik/ Das Original BIO“: 125 ml und 750 ml mit dem MHD: 12.07.23 zbd 22.10.23
- „Rotbäckchen Lernstark BIO“: 125 ml mit dem MHD: 3.09.23 und 27.10.23
——————————————————————
Mehr Kaufland, Rewe, Aldi und Co.-Themen:
Kaufland: Kunde rastet bei diesem Anblick aus – „Was für ein Blödsinn!“
Kaufland: Chaos bei der Kaufland-Card! Kundin weiß nicht mehr weiter – „Was soll ich tun?“
Kaufland will einen drastischen Schritt machen – Jetzt geht es um die Wurst!
——————————————————————
Nur Naturkosthandel betroffen
Kunden, werden gebeten, die bereits gekaufte Ware nicht zu verzehren. Der Kaufpreis werde auch ohne Vorlage eines Kassenzettels erstattet. Von dem Rückruf sei jedoch lediglich der Naturkosthandel betroffen. (ali)