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Kaufland ruft Produkt für Kinder zurück – es besteht Verletzungsgefahr

Achtung, Verletzungsgefahr! Zum Schutz der Kinder ruft Kaufland nun ein Produkt zurück. Dem Hersteller ist das Risiko zu hoch.

Kaufland ruft Produkt für Kinder zurück.
u00a9 IMAGO/Michael Gstettenbauer

Kaufland: Die Erfolgsgeschichte der Supermarktkette

Die Lebensmittel-Einzelhandelskette Kaufland wurde 1968 gegründet und hat seinen Hauptsitzt im baden-würrtembergischen Neckarsulm. Die Kaufland Stiftung und Co. KG gehört genau wie der Discounter Lidl zur Schwarz Gruppe. Kaufland beschäftigt insgesamt 132.000 Mitarbeiter.

Du warst kürzlich bei Kaufland einkaufen und hast passend zur Sommersaison eine Kleinkind-Schaukel gekauft? Dann aufgepasst! Von einer Eigenmarke der Handelskette Kaufland, die solch eine Schaukeln anbietet, geht Verletzungsgefahr aus.

++ Kaufland mit dringender Warnung an alle Kunden – „Direkt an die Polizei wenden“ ++

Kaufland verkauft innerhalb seines breiten Sortiments nicht nur bekannte Marken, sondern vertreibt auch günstigere Eigenmarken. Der Artikel einer Eigenmarke musste aufgrund eines Produktionsfehlers nun zurückgerufen werden.

Achtung Verletzungsgefahr: Fertigungsfehler bei Kaufland-Schaukel

Die Handelskette Kaufland gibt am Donnerstag (27. Juli) bekannt, dass die „3-in-1-Schaukel“ der Eigenmarke „Kidland“ zurückgerufen werden muss. Die Artikelnummer, mit der die Schaukel identifiziert werden kann, lautet 373598_2204. Die Nummer befindet sich auf dem Typenschild des Artikels.

Der Hersteller der Schaukel, die OWIM GmbH & Co. KG, möchte das Risiko einer Verletzung bei Kindern nicht eingehen und lässt den Artikel daher zurückrufen. Laut Angaben des Unternehmens liegt bei einzelnen produzierten Artikeln ein Fertigungsfehler vor. Durch diesen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schaukel bei Benutzung unkontrolliert vor und zurück kippt. Dies kann, insbesondere für Kleinkinder, gefährlich werden. Der Hersteller stoppt den Vertrieb der Kinder-Schaukel und bittet alle betroffenen Kunden, den Rückruf ernst zu nehmen und die Schaukel aufgrund der bestehenden Verletzungsgefahr nicht weiter zu nutzen, sondern stattdessen zurückzubringen.


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Käufer, die die Schaukel bereits erworben haben, bleiben auf den Kosten des Rückrufs nicht sitzen. Der Artikel kann in jeder beliebigen Kaufland-Filiale zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet, die Vorlage des Kassenzettels ist in diesem Fall nicht notwendig.