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Kleinanzeigen: „Dreiecksmasche“ bringt Käufer um ihr Geld – auch du könntest dadurch zum Betrüger werden!

Dreiste Betrugsmasche! Auf Plattformen wie „Kleinanzeigen“ wollen Kriminelle ahnungslose Verkäufer übers Ohr hauen.

© IMAGO/Rene Traut

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Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Wenn es um Online-Verkäufe wie auf der Plattform „Kleinanzeigen“ (ehemals „Ebay Kleinanzeigen“) geht, sind Betrugsmaschen leider nie weit entfernt. Um entweder mehr Geld zu erhalten oder weniger bezahlen zu müssen, ist manchen Nutzern jedes Mittel recht.

Eine dieser Maschen ist besonders dreist, weil dabei nicht nur eine unbeteiligte Person mit einbezogen wird, sondern das Betrugsopfer plötzlich selbst wie ein Betrüger dasteht. Doch wie funktioniert die sogenannte „Dreiecksmasche“?

„Kleinanzeigen“: Dreiste Betrugsmasche

Dröseln wir das ganze mal Schritt für Schritt anhand eines Beispielfalls auf. Max will ein Möbelstück über „Kleinanzeigen“ verkaufen. Ein Interessent meldet sich bei ihm, man wickelt den Kauf ab und Max erklärt dem Kunden, auf welchem Weg er bezahlen soll. Doch hinter dem Interessenten versteckt sich der Betrüger.

Und jetzt kommen wir zum Dreieck. Denn der Betrüger erstellt auf einem anderen Portal eine Fake-Anzeige, in der er so tut, als würde er selbst Max‘ Möbelstück verkaufen. Es meldet sich ein Interessent, man klärt alles ab – und der Betrüger gibt für die Zahlung die Daten an, die er zuvor von Max erhalten hat.

Heißt: Der Interessent bezahlt, Max bekommt sein Geld – denkt aber, es wäre der Betrüger, der wie abgesprochen bezahlt hat. Er schickt das Möbelstück an den Betrüger, der keinen Cent bezahlt hat – während der nichtsahnende Interessent ohne Geld und ohne Möbelstück da steht. Eine perfide Masche, bei der gleich zwei Personen übers Ohr gehauen werden.

Das können Betrugsopfer tun

Wie kann man sich gegen einen solchen Betrug wehren? „Kleinanzeigen“ bietet beispielsweise die Option „Sicher bezahlen“ an. Damit soll die Abwicklung der Zahlungsdaten geheim bleiben – und wenn die Bestellung fehlerhaft ist oder nicht ankommt, kann man sein Geld zurückverlangen.


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Zudem rät das LKA Nordrhein-Westfalen einen prüfenden Blick auf die Bewertungen oder die Handelshistorie von potentiellen Käufern und Verkäufern zu werfen. Und sollte man Opfer eines Betruges werden, sollte man umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten.