Veröffentlicht inVermischtes

Kleinanzeigen Gebühren: Kosten, die dich überraschen könnten!

Du bist als Sparfuchs aktiv auf Kleinanzeigen? Dann Vorsicht: Nicht alles ist kostenlos! Hier erfährst du, wo auf Kleinanzeigen Gebühren lauern.

Ein Laptop auf dem Kleinanzeigen geöffnet ist. Daneben ein Warndreieck und ein Smartphone, dass symbolisch für Gebühren, Geld verschluckt.
Sparfüchse aufgepasst! Auch bei Kleinanzeigen können Gebühren anfallen. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie; IMAGO/xafrica_imagesx; (Montage: DerWesten);

Wenn du regelmäßig auf Kleinanzeigen unterwegs bist, solltest du einen genauen Blick auf die Gebühren werfen. Denn eins ist sicher: Nicht jede Kleinanzeige ist kostenlos! Sowohl private als auch gewerbliche Verkäufer sollten sich darüber im Klaren sein, welche Kosten auf sie zukommen und wo auf Kleinanzeigen überall Gebühren lauern, um unnötige Überraschungen zu vermeiden.

Zwar bietet Kleinanzeigen viele Funktionen kostenlos an, aber je nach Anzahl der Verkaufsanzeigen oder Nutzung der Bezahlfunktionen können tatsächlich ganz schön stattliche Gebühren anfallen. Was bedeutet das für dich als Kleinanzeigen-Nutzer und auch als Verkäufer? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um die Gebühren bei Kleinanzeigen und wo du besonders aufpassen solltest.

Bevor du also voller Eifer deine Verkaufsanzeigen schaltest, mach dich mit dem Thema „Gebühren auf Kleinanzeigen“ vertraut. Wir zeigen dir, wann du wirklich zahlen musst, welche Gebühren anfallen und ob sich für dich vielleicht sogar ein Investment lohnt, um teure Gebühren auf Kleinanzeigen zu vermeiden.

Kleinanzeigen: Gebühren für Inserate und Bezahlfunktion

Was viele schon nicht wissen: Das Inserieren auf Kleinanzeigen selbst kann unter Umständen bereits Gebühren kosten. Zwar gilt Kleinanzeigen grundsätzlich als kostenlos, doch es gibt Ausnahmen. Und die betreffen nicht nur gewerbliche Verkäufer, sondern auch private Nutzer. Wie immer steckt der Teufel im Detail.

Alt-Text: Nahaufnahme von Geldscheinen und einem Stempel mit der Aufschrift "Gebühren".
Auf Kleinanzeigen können sowohl für Käufer als auch Verkäufer unterschiedlichste Gebühren anfallen. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Steinach

Eine Gebühr, die jedoch fast jedem Nutzer auf Kleinanzeigen schon begegnet ist, betrifft die Bezahlfunktion mit Käuferschutz. Wer auf Kleinanzeigen Artikel kauft, kann zwischen den Bezahlfunktionen wählen. Die Bezahlfunktion „Sicher bezahlen“ soll dabei einen wichtigen Schutz vor Betrugsfällen bieten. Mehr dazu hier >>> Kleinanzeigen Bezahlen: Diese Methoden gibt es und darauf solltest du unbedingt achten.

Doch Sicherheit hat ihren Preis: Der Käuferschutz auf Kleinanzeigen ist nicht kostenlos. Die Gebühr für diesen Service richtet sich nach dem Verkaufspreis und wird vom Käufer getragen. Wie diese Gebühren für den Verkäufer- und Käuferschutz genau berechnet werden und worauf du achten musst, schauen wir uns jetzt genauer an.

Kleinanzeigen: Gebühren pro Verkauf

Die Bezahlfunktion „Sicher bezahlen“ wird für Kleinanzeigen von einem externen  Zahlungsdienstleister namens Online Payment Platform (OPP) angeboten. Für Verkäufer ist es wichtig, dass er seine Kontodaten oder Kreditkartendaten nicht leichtfertig preisgibt. Denn das birgt das Risiko von Betrugsfällen. Und da kommt der Zahlungsdienstleister ins Spiel.

Illustration eines Laptops, aus dem eine Hand ragt, in die Geldmünzen regnen als Symbol für Gebühren auf Kleinanzeigen.
Service hat seinen Preis – auch bei Kleinanzeigen. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Depositphotos

Durch die Abwicklung auf einer externen gesicherten Plattform müssen weder Käufer noch Verkäufer sensible Kontodaten oder Kreditkartendaten an fremde Dritte weitergeben. Das ist nicht der einzige Vorteil der Bezahlfunktion und des Käuferschutzes. Mehr Informationen darüber findest du auch in diesem Artikel: Kleinanzeigen „Direkt kaufen“: Das musst du über die Funktion wissen

Zwar sorgt die Bezahlfunktion mit Käuferschutz so für zusätzliche Sicherheit, doch gerade bei der Bezahlung solltest du vorsichtig sein, um nicht dort Opfer zum Betrugsfall zu werden. Denn oft nutzen Cyberkriminelle die vermeintliche Sicherheit aus. Worauf du bei deinem Handel auf Kleinanzeigen unbedingt achten solltest, um nicht selbst zum Betrugsfall zu werden, liest du hier: Kleinanzeigen: Fake-Käufer, Verkäufer oder Anfragen? So kannst du sie erkennen

Kleinanzeigen-Gebühren auf Versandkosten?

Ein oft übersehener Punkt bei der Berechnung der Kleinanzeigen-Gebühren ist die Frage, ob und wie die Versandkosten in die Gebühr einfließen. Hier gilt: Bei der „Sicher bezahlen“-Funktion werden die Gebühren ausschließlich auf den Verkaufspreis berechnet, nicht auf die Versandkosten. Das bedeutet, dass du bei der Kalkulation der zusätzlichen Gebühren für den Käuferschutz nur den reinen Verkaufspreis des Artikels berücksichtigen musst.

Kleinanzeigen: Wie viel kostet Käuferschutz?

Entscheidest du dich auf Kleinanzeigen für die Bezahlfunktion „Sicher bezahlen“, profitierst du von einem umfassenden Verkäufer- und Käuferschutz. Die Gebühr selbst übernimmt der Käufer. Aber wie berechnen sich auf Kleinanzeigen die Gebühren dafür?

Notizblock mit Taschenrechner und Geldscheinen, symbolisch für das Berechnen von den Gebühren für Käuferschutz auf Kleinanzeigen.
Die Gebühren für den Käufer- und Verkäuferschutz auf Kleinleinanzeigen werden mit einer bestimmten Formel berechnet. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Pond5 Images

Kleinanzeigen-Gebühren berechnen

Die Gebühr für den Käuferschutz auf Kleinanzeigen hängt direkt vom vereinbarten Verkaufspreis ab und wird bei Nutzung der entsprechenden Bezahlfunktion in zwei Komponenten unterteilt: einer festen Pauschale und einem prozentualen Anteil des Verkaufspreises. Konkret bedeutet das, dass Kleinanzeigen eine pauschale Gebühr von 50 Cent erhebt und obendrauf eine zusätzliche Gebühr von 4,5 Prozent des vereinbarten Verkaufswerts berechnet.

Als Beispiel: Angenommen, du hast mit dem Verkäufer einen Preis von 50 Euro vereinbart, dann beträgt die Gebühr insgesamt 2,75 Euro. Die Gebühr ergibt sich aus der Pauschale plus 4,5 Prozent von 50 Euro. Die Kosten für die Käuferschutz-Gebühr werden dir aber auch auf Kleinanzeigen aufgeschlüsselt, bevor du die Bestellung abschließt. So gibt es keine bösen Überraschungen.

+++ Kleinanzeigen-Account: So kannst du ihn erstellen oder löschen +++

Neben den Gebühren für den Käuferschutz, die auf Kleinanzeigen regulär vom Käufer getragen werden, lauern aber auch Gebühren für Verkäufer. Wenn du regelmäßig auf Kleinanzeigen inserierst, solltest du auf jeden Fall einen genauen Blick auf diese Gebühren werfen.

Kleinanzeigen: Gebühren für Verkäufer

Gerade wenn du auf Kleinanzeigen, regelmäßig Anzeigen schaltest, musst du aufpassen. Denn es gibt eine Frage, die du unbedingt klären solltest: Nutzt du auf Kleinanzeigen den richtigen Kontotyp? Die richtige Auswahl ist keineswegs nebensächlich! Denn sie bestimmt nicht nur, wie viele Kleinanzeigen du ohne Gebühren schalten kannst, sondern auch, welche gesetzlichen Regelungen für dich gelten. Und hier lauern auch schon potenzielle Fallstricke.

Ein Verkehrsschild, dass Falschparker warnt, abgeschleppt zu werden als Symbol für rechtliche Konsequenzen, wenn man sich auf Kleinanzeigen falsch angemeldet hat.
Wer sich auf Kleinanzeigen falsch eingeordnet hat, riskiert rechtliche Konsequenzen. (Symbolbild) Foto: imago images/blickwinkel

Es kann nämlich manchmal ganz schön verzwickt sein, gleich den richtigen Kontotyp auf Kleinanzeigen zu wählen. Was viele nicht wissen: Du musst nicht unbedingt ein offizielles Gewerbe angemeldet haben, um auf Kleinanzeigen als gewerblicher Nutzer zu gelten. Die Plattform und der Gesetzgeber haben aber klare Vorstellungen davon, was als gewerbliche Tätigkeit angesehen wird.

Achtung Kontotyp: Zählst du schon als Gewerblich?

Schon der wiederholte Verkauf ähnlicher Artikel, das Anbieten von Dienstleistungen oder das Inserieren größerer Mengen kann demnach als gewerblich eingestuft werden. Wenn du das nicht korrekt meldest, verstößt das nicht nur gegen die Grundsätze von Kleinanzeigen, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – besonders gegenüber dem Finanzamt. Mehr dazu erfährst du hier: Kleinanzeigen: Was das Finanzamt WIRKLICH interessiert.

Bist du unsicher, ob du privat oder gewerblich unterwegs bist? Hol dir lieber rechtlichen Rat ein, auch wenn du nur gelegentlich etwas verkaufst. Denn bei Kleinanzeigen gelten strenge Regeln – und die Grenze zwischen privat und gewerblich ist manchmal schmaler, als du denkst. Und in puncto Gebühren macht der Kontotyp auf Kleinanzeigen tatsächlich einen erheblichen Unterschied!

Kleinanzeigen Gewerblich: Wie viel kostet ein Inserat?

Für gewerbliche Verkäufer, die regelmäßig Anzeigen schalten, bleibt Kleinanzeigen anfangs zwar auch erst einmal kostenfrei – aber nur bis zu einem gewissen Punkt. Und da spielt vor allem die Anzahl deiner Verkaufsanzeigen eine Rolle, aber auch die gewählte Kategorie. Ab der elften Anzeige innerhalb von 30 Tagen erhebt Kleinanzeigen nämlich eine Gebühr von 1,95 Euro pro Anzeige – und das kann sich dann auch schnell summieren!

Eine Collage mit eine Mausefalle mit Euroscheinen als Symbol für eine Gebühren-Falle, umgeben von Autos und Immobilien als Symbol für Kategorien auf Kleinanzeigen.
In bestimmte Kategorien auf Kleinanzeigen schnappt eine rigorose Gebühren-Ordnung zu. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Panthermedia

Gebühren für Gewerbliche: Hier wird’s richtig teuer

Besonders aufpassen solltest du – egal ob privater- oder gewerblicher Verkäufer – in den Kategorien „Autos“ und „Immobilien“. Hier gelten besondere Regeln. Während du in den meisten anderen Kategorien bis zu zehn Kleinanzeigen ohne Gebühren einstellen kannst, sieht es bei Autos und Immobilien nämlich anders aus.

Sowohl als gewerblicher Verkäufer als auch als Privatmann kannst du bis zu zwei Auto-Anzeigen innerhalb von 30 Tagen kostenlos schalten. Wenn du mehr Autos verkaufen willst, zahlst du ab der dritten Kleinanzeige eine Gebühr von 9,95 Euro – und das für jede einzelne Verkaufsanzeige. Noch strenger geht es in der Kategorie „Immobilien“ zu. Hier wirst du als gewerblicher Verkäufer ab der ersten Anzeige zur Kasse gebeten. Die Gebühr? Satte 19,95 Euro pro Anzeige – ganz egal, ob du ein Einfamilienhaus oder eine kleine Wohnung inserierst. Da hat der Privatverkäufer immerhin mehr Spielraum.

Gebühren für Privatverkäufer: Was kostet eine Kleinanzeige wirklich?

Bist du auf Kleinanzeigen als privater Verkäufer angemeldet, dann kannst du dich in den meisten Kategorien entspannt zurücklehnen – deine Verkaufsanzeigen bleiben kostenlos. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die ins Geld gehen können. Besonders in den beiden Kategorien, die besonders lukrativ, aber auch besonders streng geregelt sind. Also pass auf, denn auch als privater Anbieter können Gebühren auf dich zukommen, wenn du häufiger inserierst.

Eine Hand wirft eine 2-Euro-Münze in den Schlitz eines Münzeinwurfes als Symbol für Gebühren auf Kleinanzeigen.
Das Inserieren in lukrativen Kategorien kann auf Kleinanzeigen auch für Privatverkäufer Gebühren kosten. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Funke Foto Services

Privatverkäufer auf Kleinanzeigen: Wo lauern Gebühren?

Wie auch bei gewerblichen Verkäufern kannst du als privater Nutzer in der Kategorie „Autos“ zwei Verkaufsanzeigen innerhalb von 30 Tagen einstellen, ohne dass dich Gebühren erwarten. Ab der dritten Anzeige wird dann aber ebenfalls die Gebühr von 9,95 Euro pro Anzeige fällig. Im Unterschied zum Gewerbehändler verhält es sich für Privatverkäufern auf Kleinanzeigen in der Kategorie „Immobilien“ aber ähnlich wie beim „Auto“. Denn für Private sind die ersten zwei Anzeigen innerhalb von 30 Tagen kostenfrei. Ab der dritten Anzeige musst du dann aber auch eine Gebühr von 19,95 Euro pro Anzeige berappen. Gebührenpflichtige Anzeigen bleiben dafür immerhin 60 Tage online – genug Zeit, um den richtigen Käufer zu finden.

Gebühren auf Kleinanzeigen: Wie bezahlen?

Wegen unerwarteter Gebühren auf Kleinanzeigen brauchst du dir aber eigentlich keine Sorgen zu machen. Denn das ist keine versteckte Kosten-Falle! Bevor du eine gebührenpflichtige Verkaufsanzeige veröffentlichst, wirst du darüber informiert, dass ab jetzt Gebühren fällig sind. So kannst du noch entscheiden, ob du die Anzeige tatsächlich veröffentlichen möchtest. Zum Bezahlen stehen dir dann verschiedene Bezahlfunktionen zur Verfügung.

Ein Smartphone mit Münzeinwurf umgeben von einer Kreditkarte und Geldscheinen als Symbol dafür, wie man auf Kleinanzeigen Gebühren bezahlen kann.
Gebühren auf Kleinanzeigen kannst du über verschiedene Wege bezahlen. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Pond5 Images

Gebührenpflichtige Inserate kannst du auf Kleinanzeigen bequem über Zahlungsdienstleister wie PayPal bezahlen oder deine Kreditkartendaten oder Kontodaten hinterlegen. Brichst du den Bezahlvorgang ab, wird deine Verkaufsanzeige auch nicht veröffentlicht – so gehst du sicher, dass dir keine unerwünschten Kosten entstehen. Das Ganze funktioniert übrigens nur über die Desktop-Version von Kleinanzeigen. Mobil erscheint nur eine Fehlermeldung.

Kleinanzeigen Pro: Lohnen sich die Kosten?

Du fragst dich jetzt vielleicht: Lohnt sich dann vielleicht für Kleinanzeigen ein Profi-Account? Wenn du regelmäßig viele Verkaufsanzeigen schaltest und von zusätzlichen Funktionen profitieren möchtest, könnte das eine Überlegung wert sein. Doch auch hier gibt es Einschränkungen, die nicht alle deine Bedürfnisse abdecken.

Für den Bereich „Autos“ gibt es nämlich keine Möglichkeit, ein Zusatz-Paket zu buchen. Hier bleibst du auf die regulären Gebühren angewiesen. In anderen Bereichen bieten die verschiedenen Profi-Accounts oder Anzeigenpakete jedoch durchaus Vorteile und auch Rabatte auf die Einstellungsgebühren von Verkaufsanzeigen. Gerade für gewerbliche Verkäufer oder Immobilienmakler können die Upgrades auf Kleinanzeigen durchaus eine interessante Option sein.

Kleinanzeigen: Keine Gebühren mehr

Für private Verkäufer, die zwar viel inserieren, damit aber keine nennenswerten Gewinne erzielen, gibt es aber auch gute Nachtrichten: Zwar geistern im Netz noch immer Angaben über eine beschränkte Anzahl an möglichen Inseraten auf Kleinanzeigen herum, doch diese Limits seien inzwischen veraltet, heißt es aus der Pressestelle von Kleinanzeigen. Demnach hatten private Verkäufer auf Kleinanzeigen offenbar ein Limit von 50 Anzeigen, die sie kostenlos schalten konnten. Wer mehr Angebote einstellen wollte, musste dafür Gebühren zahlen.

Diese Regelung gibt es heute nicht mehr: Als privater Verkäufer kannst du – außer in den Kategorien Immobilien und Autos – auf Kleinanzeigen so viele Anzeigen erstellen, wie du möchtest, ohne dafür Gebühren zu zahlen. Das macht es einfacher, eine große Anzahl von Verkaufsanzeigen zu schalten, ohne sich Gedanken über zusätzliche Kosten machen zu müssen. Aber achte dabei stets auf die Schwellenwerte, die vor dem Finanzamt möglicherweise melde- und steuerpflichtig werden. Mehr dazu liest du hier >>> Kleinanzeigen: Was das Finanzamt WIRKLICH interessiert.