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Kleinanzeigen: Käufer zahlt nicht – was kann man machen?

Du verkaufst was auf Kleinanzeigen, alles scheint perfekt, und dann – Zack! Der Käufer zahlt nicht. Keine Panik! Denn DAS kannst du tun!

Ein Mann sitzt krank im Bett vor geöffnetem Laptop. Neben ihm ein Smartphone mit dem Logo von "Kleinanzeigen - Jetzt ohne Ebay!"
Wenn auf Kleinanzeigen der Käufer nicht zahlt, kann das schon mal Kopfschmerzen bereiten. Muss es aber nicht. Es gibt Optionen. Foto: IMAGO/Rüdiger Wölk; IMAGO/xZhuravlevAndreyx

Online-Plattformen wie Kleinanzeigen (ehemals Ebay Kleinanzeigen) bieten eine bequeme Plattform, um gebrauchte Artikel zu verkaufen oder das ein oder andere Schnäppchen zu schießen. Doch selbst die bequemsten Dinge können ungeahnt viel Nerven kosten. Spätestens wenn auf Kleinanzeigen der Deal beschlossen und eingetütet wird, geht es ans Eingemachte. Verschwindet der Interessent dann in der Versenkung, steht der Verkäufer oft erstmal blöd dar.

Was also tun, wenn der Kleinanzeigen-Käufer nicht zahlt oder gar nicht erst antwortet? Mach dir keine Sorgen – hier findest du ein paar Tipps, wie du aus dieser Zwickmühle wieder rauskommst.

Kleinanzeigen Käufer zahlt nicht – diese Möglichkeiten gibt es

Wenn der Käufer auf Kleinanzeigen nicht bezahlt, gibt es mehrere Schritte, die der Verkäufer unternehmen kann – abhängig der Ausgangslage. Oft aber sind mit etwas Geduld und klarer Kommunikation schon die meisten Probleme gelöst. Manchmal muss man aber auch zu drastischen Mitteln greifen.

Und um schon vorab mit einem Mythos aufzuräumen: Die Kleinanzeige allein stellt noch lange keinen gültigen Kaufvertrag. Selbst wenn der User Interesse bekundet und ein Angebot macht! Das macht die Sache aber leider nicht wirklich einfacher. Denn auf Kleinanzeigen kann ein Kaufvertrag tatsächlich auf unterschiedlichsten Wegen zustande kommen – ob mit oder ohne Käuferschutz beziehungsweise Verkäuferschutz.

Spielen wir die unterschiedlichen Szenarien durch und nehmen uns ein Fallbeispiel:

Kleinanzeigen „Sicher bezahlen“ – Käufer zahlt nicht

Mimi stellt eine hochwertige Festplatte auf Kleinanzeigen zum Verkauf. Es dauert nicht lange, da steht schon ein erster Interessent auf der Matte. Der potenzielle Käufer nennt sich Falscher Hase, die Festplatte will er um jeden Preis! Also fast. Ein bisschen runterhandeln wird ja erlaubt sein. Mit dem Verkäufer groß schnacken, will er aber nicht. Deshalb klickt er auf der Kleinanzeige direkt auf „Angebot machen“ und schickt Mimi so über die Eingabemaske seine Preisvorstellung. Damit sind Zahlungsoption und Versand auch gleich fix. Der Kaufvertrag hingegen ist noch nicht besiegelt.

Laut Kleinanzeigen ist die Anfrage über die systemeigene Funktion „Angebot machen“ bindend und es wird erwartet, dass die Transaktion über die Bezahloption „Sicher bezahlen“ abgewickelt wird. Allerdings sei ein Kaufvertrag erst dann abgeschlossen, wenn der Verkäufer auch zustimmt und die Anfrage akzeptiert. Das wiederum heißt jedoch noch lange nicht, dass der Kaufvertrag am Ende auch erfüllt wird.

Ein Laptop zeigt auf der Online Plattform Kleinanzeigen, wie ein Käufer ein Angebot macht.
Hat der Käufer über das System der Plattform ein Angebot gemacht, ist dieses laut Kleinanzeigen auch bindend. Foto: Anna Jank

Kleinanzeigen: Anfrage akzeptiert – Käufer zahlt nicht

So weit gesagt, getan: Noch am selben Tag stimmt Mimi dem Preis zu. Jetzt liegt der Ball wieder bei Falscher Hase. Der wird nämlich gleich im Anschluss zur Kasse gebeten – also eigentlich. Mimi wartet und wartet. Sobald Falscher Hase das Geld überweist, sollte Kleinanzeigen den Zahlungseingang normalerweise bestätigen und Mimi darüber informieren. Doch nichts passiert. Tja, was nun?

Manchmal sind es nur Missverständnisse oder andere Probleme. Ob gleich Privatinsolvenz oder nur einfach nur verpeilt; Vieles lässt sich mit freundlichem Nachfragen klären. So rät es auch Kleinanzeigen. Es gibt nämlich mindestens einen Grund, da ist das Warten ein Muss!

Kleinanzeigen: Käufer zahlt nicht – wie lange warten?

Der Interessent bestimmt nämlich bei der Bezahloption „Sicher bezahlen“, wie er bezahlt. Hat er sich für eine Sepa-Überweisung entschieden, kann es laut Kleinanzeigen schon mal ein bis zwei Werktage dauern, bis das Geld auch angekommen ist. Also mindestens zwei Tage warten muss der Verkäufer schon. Steht die Zahlung dann weiterhin aus, gibt es eine Sache zu tun!

+++ Angebot bei Kleinanzeigen zurückziehen – DAS musst du beachten +++

In dem Fall rät Kleinanzeigen, den Interessenten freundlich an die Zahlung zu erinnern. Das macht Mimi und setzt außerdem wie empfohlen gleich eine Frist. „Schriftlich nachvollziehbar“ soll sie sein. Eine konkrete Vorgabe für einen Zeitrahmen gibt Kleinanzeigen aber nicht. Der gesunde Menschenverstand muss da wohl reichen.

Kleinanzeigen: Käufer antwortet nicht mehr Kauf abbrechen

Falscher Hase hat sich indes tot gestellt. Was kann der Verkäufer in diesem Fall tun? Zuallererst Ruhe bewahren, es ist leichter, als man denkt – vorausgesetzt, man hat die systemeigenen Optionen von Kleinanzeigen genutzt.

Ist die Frist verstrichen, kann Mimi bedenkenlos ein Angebot eines anderen Interessenten annehmen. Die Anfrage von Falscher Hase würde dann automatisch beendet, wie es Kleinanzeigen verspricht. Doch selbst wenn diese Hürde überwunden ist, folgt schon der nächste Stolperstein.

Kleinanzeigen „Sicher bezahlen“ – Käufer bestätigt nicht

Gehen wir in unserem Beispiel davon aus, alles hätte so weit geklappt. Falscher Hase wählt die Bezahloption „Sicher bezahlen“ und Kleinanzeigen meldet: die Zahlung ging auch ein. Die Festplatte wird verschickt, doch auf Mimis Konto ist weiter Ebbe. Bis das Geld nämlich tatsächlich bei Mimi ankommt, bedarf es noch einem wichtigen Schritt.

Vorher liegt das Geld erst mal verwahrt bei dem Zahlungsdienstleister von Kleinanzeigen. Auf Mimis Konto landet es erst, wenn Falscher Hase den Empfang bestätigt. Damit will Kleinanzeigen Käuferschutz gewährleisten, falls die Ware etwa nicht ankommt oder beschädigt ist. Der Verkäufer soll anderseits vom Verkäuferschutz profitieren, falls der Käufer krumme Dinger abziehen will. Aber auch hier gelten Bedingungen.

Ein Paket liegt abholbereit in einem offenen Fach einer Paketstation. Daneben ein Smartphone, dass auf der Kleinanzeigen-App die auffordert, den Erhalt des Artikels zu bestätigen.
Dass der Kleinanzeigen-Käufer nicht zahlt, kann viele Gründe haben. Hat er vielleicht den Empfang der Ware nicht bestätigt? (Symbolbild, Montage) Foto: IMAGO/Frank Sorge

Die Ware muss versichert verschickt sein – mit Sendungsnummer also, die Mimi bei Kleinanzeigen einträgt. Der Vorteil: Mimi sieht so, die Festplatte soll längst bei Falscher Hase angekommen sein, aber der bestätigt den Empfang einfach nicht und Mimi braucht das Geld möglichst schnell. Was jetzt?

Kleinanzeigen „Sicher bezahlen“ – wie lange warten?

Bestätigt der Käufer den Empfang der Ware nicht, ist der Verkäufer eigentlich ganz fein raus. Aber Achtung! Das gilt NUR, wenn die Transaktion auch wirklich über die Bezahloption „Sicher bezahlen“ lief. Dann muss der Verkäufer nur ein bisschen Geduld mitbringen.

So verspricht Kleinanzeigen, die vereinbarte Summe von Preis und Versand spätestens nach 14 Tagen automatisch auszuzahlen – Verkäuferschutz sei Dank. In diesem Zeitrahmen geht Kleinanzeigen dem Käufer höchstpersönlich auf die Nerven und schickt nach eigenen Angaben regelmäßig Zahlungserinnerungen, damit es schneller geht. Und hier zur Erinnerung, bevor es zu Missverständnissen kommt: Die Überweisung selbst kann dabei ebenfalls wieder ein bis zwei Tage dauern.

Kleinanzeigen „Sicher bezahlen“ – Zahlung ausstehend

Wenn das Geld selbst dann nicht kommt – nicht nach Empfangsbestätigung, nicht nach zwei Wochen –  dann ist man vielleicht sogar selbst der Esel: Sind die Kontodaten hinterlegt und auch korrekt? Daran soll es ja nicht scheitern. Kompliziert wird der Fall aber dann, wenn man die Bezahloption „Sicher bezahlen“ umgeht.

Alles wieder auf Anfang. Kommen wir nun zum Worst-Case-Szenario beim Kleinanzeigen-Kauf:

Im Dunklen leuchtet eine Tastatur, auf der eine Hand liegt und tippt. Ein rotes Schloss wird geöffnet und symbolisiert, dass es keine Sicherheit gibt.
Entscheiden sich Käufer und Verkäufer auf Kleinanzeigen gegen die Bezahlfunktion „Sicher bezahlen“, wird es kompliziert, sobald der Kleinanzeigen-Käufer nicht zahlt. (Symbolbild) Foto: IMAGO/YAY Images

Kleinanzeigen OHNE „Sicher bezahlen“ – Käufer zahlt nicht

Mimi gibt Falscher Hase den Zuschlag. Die Festplatte ist nach Vereinbarung verkauft. Aber beide wollen den Deal lieber über eine externe Bezahloption abwickeln. Kein Bock auf Gebühren, zu aufwendig, das Geld soll möglichst schnell auf dem Konto sein – irgendwelche Gründe werden sie haben. Kleinanzeigen rät davon natürlich strengstens ab. Trotzdem gibt es einen Leitfaden, für den Fall, dass der Kaufvertrag auf der Kippe steht.

Kleinanzeigen ohne Käuferschutz: Käufer meldet sich nicht – Frist

Solange Mimi den Verkauf nur zugesagt, die Festplatte aber noch nicht verschickt hat, ist das Dilemma noch halbwegs gut aufzulösen. Kleinanzeigen rät zunächst die Vereinbarung zu prüfen. Stichwort: Unklarheiten oder Missverständnisse. Im Chatverlauf von Mimi und Falscher Hase scheint aber alles eindeutig, also fragt Mimi einfach mal nach: „Wie ist denn der Status der Zahlung?“. Keine Antwort.

+++ Kleinanzeigen: Kauf abbrechen – SO geht’s richtig! +++

Spätestens jetzt empfiehlt Kleinanzeigen eine Frist zu setzen. Der Zeitrahmen soll natürlich realistisch sein, nähere Angaben macht das Unternehmen aber nicht. Ist die Frist vorbei, und Falscher Hase weiterhin untergetaucht, kann Mimi neue Interessenten suchen. Das geht aber ja nur, wenn die Festplatte auch noch bei Mimi liegt…

Kleinanzeigen: Ware verschickt – Käufer bezahlt nicht

Angenommen, Mimi war gutgläubig und gewährt Falscher Hase einen Vertrauensvorschuss. Die Festplatte ist schon auf dem Weg, das Geld aber nicht. Auch möglich: das Geld war da, wurde aber zurückgebucht. Dann wird die Sache ohne Verkäuferschutz ganz schön tricky.

Nun kann es ja sein, dass Falscher Hase in der Zwischenzeit pleite gegangen ist und das Konto zum Zeitpunkt der Zahlung gar nicht gedeckt war. Die Rückbuchung war ein Versehen und gar keine Absicht. Das ließe sich möglicherweise ja noch klären. Aber nicht in diesem Fall!

Falscher Hase will seinem Namen alle Ehre machen. Mimi schickt zunächst eine Zahlungserinnerung, dann eine endgültige Frist, stößt aber auf taube Ohren. Festplatte weg, Geld nicht da. Wenn alle Stricke reißen, führt kein Weg dran vorbei.

Auf einer Mauer hängt ein Wegweiser zur nächsten Polizeiwache.
Wenn der Kleinanzeigen-Käufer nicht zahlt, führt manchmal kein Weg an der Polizei vorbei. (Symbolbild) Foto: imago images/Sabine Gudath

Kleinanzeigen Käufer zahlt nicht – Anzeige Polizei

Und das ist auch Mimis letzte Hoffnung: Wenn nichts hilft, tut es möglicherweise die Polizei. Jetzt heißt es Beweise sammeln: Anzeigennummer, Lieferadresse, Chatverlauf, Benachrichtigungen im E-Mail-Postfach – einfach alles, was wichtig und nützlich sein könnte. Und dann ab zur Polizei. Anzeige erstatten.

+++ Kleinanzeigen: Verkäufer suchen – Mit DIESEN Tricks kannst du Nutzer finden +++

Im Anschluss, so schreibt es Kleinanzeigen, soll der Fall auch dem Unternehmen gemeldet werden. Das geht mithilfe des Schadensformulars, das auf der Hilfeseite von Kleinanzeigen unter „Schadensmeldung“ zu finden ist. Hier ist dann bereits die Rede von „Betrugsmustern“, zwischen denen Mimi das Zutreffende auswählen muss. In dem Fall: „Sie haben einen Artikel versendet, aber das Geld vom Käufer nicht erhalten (oder nur einen Teilbetrag)“. Weiter sind Angaben zur Kleinanzeige selbst zu machen. Und was bringt das Ganze?

Kleinanzeigen verspricht, den Fall zu prüfen und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen, etwa die Sperrung des Nutzerkontos. Zudem erhält Mimi eine Kopie des Inserates, wie es veröffentlicht war. Lässt sich jetzt vielleicht streiten, ob die Schadensmeldung nicht schon hilfreich gewesen wäre für die Anzeige bei der Polizei.

Kleinanzeigen Käufer zahlt nicht – 4 Tipps

In aller Kürze zusammengefasst, wenn du der Verkäufer auf Kleinanzeigen bist und der Käufer zahlt nicht, dann solltest du folgende Dinge tun:

  1. Erinnere freundlich an die Zahlung
  2. Setze eine letzte Frist
  3. Sichere alle Daten und Beweise
  4. Wende dich an Kleinanzeigen und erstatte Anzeige bei der Polizei

Und wie du in Zukunft auf keinen falschen Hasen mehr hereinfällst, das liest du hier: >>>