Veröffentlicht inVermischtes

Kleinanzeigen: Kauf abbrechen – SO geht’s richtig!

Du hast etwas bei Kleinanzeigen gekauft oder verkauft, möchtest den Kauf aber abbrechen? Hier findest du alle Infos, die du brauchst, um diesen Prozess reibungslos zu durchlaufen.

Eine Hand teilt eine Reihe Bauklötze mit der Aufschrift Deal zum symbolisieren auf Kleinanzeigen einen Kauf abbrechen zu wollen.
Wer auf Kleinanzeigen einen Kauf abbrechen will, muss aufpassen. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Pond5 Images; IMAGO / Rüdiger Wölk; (Montage: DerWesten)

Ob schnelles Geld oder schönes Schnäppchen – wer suchet, der findet auf Kleinanzeigen (früher Ebay Kleinanzeigen) ziemlich sicher, was er braucht. Ist das Angebot einmal gemacht, steht dem Deal eigentlich nichts mehr im Wege. Doch was, wenn Käufer oder Verkäufer plötzlich einen Rückzieher machen wollen? Kann man auf Kleinanzeigen einen Kauf abbrechen und die ganze Transaktion stornieren? Ja, schon, aber Achtung! Es ist nicht immer einfach.

Egal auf welcher Seite du auf Kleinanzeigen stehst – auf der des Privatverkäufers oder der des Interessenten – sicherlich hast auch du dich schon wenigstens einmal gefragt, ob man auf Kleinanzeigen einen Kauf abbrechen kann und wie genau das vonstattengeht. Sei es, weil du als Interessent zu vorschnell ein Angebot rausgehauen hast, oder du dich als Verkäufer verklickt und das falsche Angebot angenommen hast. Möglicherweise ging das Inserat nur aus Versehen mit den Optionen auf „Direkt kaufen“ und „Sicher bezahlen“ online, oder die Ware ist schon verkauft, vor dem Versand kaputtgegangen oder oder oder…

Es gibt vielerlei Gründe, um einen Kauf auf Kleinanzeigen schneller zu bereuen als einem lieb ist und gleich den ganzen Kleinanzeigen-Kauf abbrechen zu wollen. Wie das geht und du die Transaktion noch rechtzeitig stornieren kannst, das erfährst du hier!

Kleinanzeigen: Kauf abbrechen – ab wann bindend?

Auch wenn Kleinanzeigen gerade durch den direkten Kontakt zwischen Interessenten und oft Privatverkäufern persönlicher wirkt, so gelten dennoch die gleichen Regeln und Gesetze wie bei jedem anderen Einkauf auch. Und auch Kleinanzeigen definiert ganz klar, ab wann eine Transaktion bindend und ab wann ein Kaufvertrag als geschlossen gilt.

Wenn der Interessent etwa auf „Direkt kaufen“ klickt, gibt er sich mit dem angebotenen Preis des Verkäufers einverstanden – inklusive aller Gebühren für Versand und Käuferschutz. Der Interessent wird unmittelbar im nächsten Schritt von Kleinanzeigen aufgefordert, zwischen den Bezahloptionen seine bevorzugte Zahlungsmethode auszuwählen und schon wird sein Geld eingezogen. Aber ist die Transaktion auch wirklich bindend?

Ein Notebookmonitor zeigt einen Händedruck, der symbolhaft einen Vertragsabschluss oder eine Einigung zeigen soll.
Auf Kleinanzeigen gilt ein Kaufvertrag als geschlossen, sobald beide Parteien dem Kauf zustimmen. (Symbolbild) Foto: imago images/McPHOTO

Ja, ist sie! Zumindest dann, wenn der Interessent sein Kaufangebot nicht schnell genug zurückziehen konnte. Ist es dafür aber schon zu spät und der Verkäufer hat das Kaufangebot erst einmal angenommen, gilt der Kaufvertrag als geschlossen, heißt es auf Kleinanzeigen.

Ein Kaufangebot ist also erstmal bindend. Aber keine Panik! Es ist noch nicht alles verloren. Mit etwas Glück und dem Drehen der richtigen Stellschrauben kann man den Kleinanzeigen-Kauf trotzdem noch abbrechen. Bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass der Interessent seinen Kauf selbst dann nicht sicher eintüten kann, wenn er schon zu Kasse gebeten wurde.

Denn auch der Verkäufer kann die Transaktion an diesem Punkt noch stornieren. Wenngleich er nicht ganz so viele Optionen hat, den Kauf auf Kleinanzeigen abbrechen zu können, wie sie der Käufer hat. Wir bringen Licht ins Dunkel und beleuchten gleich beide Rollen: Wie du als Käufer deine Transaktion stornieren und als Privatverkäufer auf Kleinanzeigen den Kauf noch rechtzeitig abbrechen kannst.

Kleinanzeigen: Kauf abbrechen als Verkäufer

Schlüpfen wir zunächst in die Rolle des Privatverkäufers. Je nach Ausgangssituation variieren hier deine Handlungsmöglichkeiten. Einen entscheidenden Unterschied macht es, wie weit die Transaktion schon fortgeschritten ist und wie sie zustande kam: Hast du das Angebot eines Interessenten schon akzeptiert? Hat der Interessent schon bezahlt? Und wurde die Funktion „Direkt kaufen“ genutzt?

Kleinanzeigen: „Direkt kaufen“ stornieren

Stellen wir uns vor, ein Interessent will einen deiner Artikel von Kleinanzeigen „Direkt kaufen“. Im Gegensatz zur Funktion „Angebot machen“, bei der der Interessent erst einen Preisvorschlag unterbreitet, der auch noch verhandelt werden kann, gibt sich der Interessent, wenn er die Funktion „Direkt kaufen“ nutzt, mit deinem Preis inklusive Versand und Gebühren zufrieden. Er wird unmittelbar aufgefordert über die Bezahloption „Sicher bezahlen“ seine Zahlungsmethode zu wählen und das Geld einzuzahlen – egal ob du als Verkäufer dem Kauf überhaupt zustimmst oder nicht.

+++ Angebot bei Kleinanzeigen zurückziehen – DAS musst du beachten +++

Was aber, wenn du den Artikel bereits einem anderen Interessenten zugesagt und möglicherweise ganz klassisch über den Chat verkauft hast? Kannst du den Kauf über Kleinanzeigen trotzdem noch abbrechen und die Transaktion stornieren, selbst wenn der Interessent dafür schon bezahlt hat? Kleinanzeigen sagt: tatsächlich, ja! Aber nur, wenn dir nicht schon ein Fehler unterlaufen ist.

Kleinanzeigen: Ware bezahlt – Kauf stornieren

Sendet dir ein Interessent über „Direkt kaufen“ eine Kaufanfrage, kannst du diese annehmen oder ablehnen. Wie auch bei einem gewöhnlichen Angebot. Da ist es egal, ob der Interessent bereits das Geld einbezahlen musste, oder nicht. Erst wenn du eine Anfrage annimmst – einem Kauf aktiv zustimmst also – gilt der Kaufvertrag laut Kleinanzeigen als geschlossen und damit auch als bindend. Tust du es nicht, wird die Transaktion unmittelbar nach deiner Absage oder aber spätestens nach 48 Stunden automatisch storniert und der Interessent erhält sein Geld zurück.

Kleinanzeigen: Aus Versehen angenommen! Kann ich den Kauf trotzdem noch abbrechen?

Gehen wir davon aus, du wolltest das Angebot ablehnen, dann aber zack! Mausgerutscht! Aus Versehen hast du die falsche Schaltfläche erwischt und eine Anfrage angenommen, anstatt sie abzulehnen. Gibt es jetzt noch ein Zurück? Kannst du den Kauf immer noch irgendwie abbrechen? Ganz so einfach wird das nicht!

Hast du als Privatverkäufer auf Kleinanzeigen fälschlicherweise ein Angebot angenommen, welches du aber ablehnen wolltest, musst du im Zweifel in die Charme-Offensive gehen, um aus der Nummer wieder rauszukommen! Eine sichere Option für Privatverkäufer scheint es in dem Fall nicht zu geben. Da musst du jetzt ein bisschen auf das Wohlwollen des Käufers hoffen.

Kleinanzeigen: Ware kaputt – „Sicher bezahlen“ stornieren

Dabei ist es ja auch denkbar, dass die Ware, bevor sie verschickt werden konnte, kaputtgeht. Oder dir oder dem Interessenten ist vielleicht auch zu spät aufgefallen, dass die Bezahloption „Sicher bezahlen“ doch nicht das Richtige ist, weil du zum Beispiel für den teuren, versicherten Versand nicht in Vorkasse treten kannst oder das Geld einfach schnell auf deinem Konto brauchst. Das kann sich bei der Bezahloption „Sicher bezahlen“ und je nach Zahlungsmethode ja doch schon mal hinziehen.

Aus den Hilfeseiten von Kleinanzeigen geht da jedoch hervor, dass an diesem Punkt offenbar nur noch der Käufer den Kauf über Kleinanzeigen noch abbrechen kann. Der Verkäufer müsse den Käufer beten, das Problem zu melden, heißt es auf der Hilfeseite von Kleinanzeigen. Demnach stehe dem Privatverkäufer eine solche Funktion auf Kleinanzeigen selbst nicht zur Verfügung – wohl aber auf der Partnerwebsite des Zahlungsdienstleisters von Kleinanzeigen!

Eine Hand hält einen Stempel mit dem Aufdruck "storniert".
Auf Kleinanzeigen ist es möglich eine Transaktion zu stornieren, selbst wenn der Artikel schon bezahlt wurde. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Panthermedia

Auf der Homepage der Online Payment Platform (OPP) können Käufer wie auch Verkäufer einen Chat starten, um die Transaktion zu stornieren oder eine Rückzahlung des Geldes zu veranlassen und damit den Kleinanzeigen-Kauf abbrechen. Aber auch nur, wenn die Bezahloption „Sicher bezahlen“ genutzt wurde. Da über diese Zahlungsmethode die Transaktion über OPP abgewickelt wird.

Kleinanzeigen: Kauf abbrechen als Verkäufer – Käufer reagiert nicht

Was aber, wenn das ganze kein Versehen war? Du hast das Angebot eines Interessenten angenommen, willst den Kauf auch abwickeln, aber dein Interessent ist urplötzlich untergetaucht und reagiert nicht mehr? Dafür gibt es zum Glück eine Lösung!

Sofern ihr die plattformeigenen Funktionen genutzt habt und den Kauf über die Bezahloption „Sicher bezahlen“ abwickeln wolltet, wird der Käufer aufgefordert seine Zahlungsmethode zu wählen und auch gleich den vereinbarten Preis zu zahlen. Macht er das nicht, musst du als Privatverkäufer nicht ewig warten!

+++ Kleinanzeigen: Käufer zahlt nicht – was kann man machen? +++

Kleinanzeigen rät dazu, eine Frist zu setzen. Verstreicht diese ohne, dass der Interessent reagiert, könne der Verkäufer einfach ein anders Angebot annehmen (Wie das geht, liest du hier). Die zuvor vereinbarte Transaktion würde Kleinanzeigen dann automatisch stornieren.

Aber nicht immer liegt es an kaputter Ware, an einem Versehen oder schwarzen Schafen unter den Interessenten, manchmal sind auch die Verkäufer das Problem.

Kleinanzeigen: Kauf abbrechen als Käufer

Stehst du auf der anderen Seite des Zauns als Interessent oder Käufer, kann es genauso Gründe geben, warum du deinen Kauf auf Kleinanzeigen abbrechen möchtest.

Wenn du ein Angebot gemacht hast, dir aber kurz darauf nicht mehr sicher bist, gibt es eine Möglichkeit, den Deal offiziell zu stornieren. Innerhalb von 48 Stunden muss der Verkäufer nämlich erst dein Kaufangebot akzeptieren, sonst wird der Kauf automatisch abgebrochen. In diesem Fall kannst du dein Angebot einfach zurückziehen, solange der Verkäufer es noch nicht akzeptiert hat (Wie das geht, das erfährst du hier).

Auf einem Notebook liegt eine Hand. Um die Tastatur schweben Symbole, wie ein Schloss, dass für Sicherheit stehen soll.
Mit „Sicher bezahlen“ bist du auf Kleinanzeigen meist auf der sicheren Seite. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Pond5 Images

Kleinanzeigen: Verkäufer reagiert nicht – Kauf abbrechen

Hat der Verkäufer dein Angebot jedoch schon angenommen, gilt der Kaufvertrag eigentlich als geschlossen, heißt es auf Kleinanzeigen. Taucht der Verkäufer jetzt aber unter, ohne dass die Ware je bei dir ankommt oder überhaupt verschickt wird, dann kannst du als Interessent den Kauf dennoch abbrechen und die Transaktion stornieren.

Als Käufer kannst du deinen Kauf abbrechen, indem du auf Kleinanzeigen die Option „Problem melden“ auswählst und den Grund angibst, weswegen du die Transaktion stornieren möchtest. Das geht auch, wenn du bereits bezahlt hast!

Es ist also zunächst egal, ob du die Ware über „Direkt kaufen“ oder über ein Angebot erwerben wolltest. Solange du die Bezahloption „Sicher bezahlen“ genutzt hast, bist du in der Regel auch auf der sicheren Seite. Bereits bezahlte Beträge würden nach positiver Überprüfung durch den Zahlungsdienstleister von Kleinanzeigen automatisch zurückerstattet.

Du möchtest wissen, wie du auf Kleinanzeigen Verkäufer suchen kannst, das erfährst du hier >>>