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Krankschreibung: Neue Regelung stellt alles auf den Kopf – das müssen Patienten jetzt wissen

Die Arztpraxen sind wieder ziemlich überfüllt. Doch bei der Krankschreibung soll es schon bald eine neue Regelung geben. Was hat diese für Auswirkungen?

Krankschreibung: Neue Regelung stellt das System auf den Kopf.
u00a9 IMAGO / Rolf Poss

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„Hatschiii“ – hört man derzeit wieder häufiger. Klar, die kalte Jahreszeit ist die typische Erkältungszeit. Auch die Corona-Zahlen steigen aktuell wieder in die Höhe. Da führt der Weg zwangsläufig irgendwann zum Hausarzt.

Doch bei der Krankschreibung soll es wohl schon ab dem 7. Dezember eine neue Regelung geben, die das ganze System ordentlich auf den Kopf stellt.

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Neue Krankschreibungs-Regel schon bald?

So ganz neu ist die Regelung eigentlich gar nicht, wir kennen sie schon aus den Corona-Hochzeiten: die Krankschreibung per Telefon. Nach Corona wurde sie eigentlich wieder abgeschafft, doch nun soll sie dauerhaft eingeführt werden. Und das womöglich bereits ab dem 7. Dezember, wie die „Tagesschau“ berichtet.

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Der Bundestag hat die dauerhafte Regelung der Krankschreibung zwar schon im Sommer dieses Jahres beschlossen. Aber da die Mühlen der Bürokratie in Deutschland sehr langsam mahlen, hat sich das Ganze gezogen. Eigentlich sollte bis Ende Januar dazu noch eine Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt werden, doch aufgrund der schwierigen Situation in den Arztpraxen, geht’s jetzt anscheinend doch viel schneller. In der Plenarsitzung am 7. Dezember steht das Thema sowieso schon auf der Tagesordnung. Und Monika Lelgemann, Vorsitzende des zuständigen Ausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses, berichtet dem ARD-Hauptstadtstudio, dass die Regelung umgehend in Kraft treten werde, wenn der Bundesausschuss sie annimmt. Man darf also gespannt sein!

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Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Während man sich in Corona-Zeiten aber nur telefonisch krankschreiben lassen konnte, wenn es um leichte Atemwegserkrankungen ging, soll es demnächst bei allen Krankheiten mit einem „absehbar nicht schwerem Verlauf“ funktionieren. Doch es gibt auch ein paar Voraussetzungen für die telefonische Krankschreibung: Die Praxis muss den Patienten bereits kennen. Außerdem müssen die Mitarbeiter sicherstellen, dass der Anrufer wirklich der ist, für den er sich ausgibt.


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Für die Patienten ist die neue Regelung eigentlich ganz praktisch, so muss man zum Beispiel nicht mehr mit einer fiesen Erkältung vor die Tür gehen und kann sich gemütlich zu Hause auskurieren. Es wird sich aber noch zeigen, ob auch die Arztpraxen durch die telefonische Krankschreibung eine Entlastung spüren.