Eigentlich ist eine abgesagte Kreuzfahrt ein Grund zur Trauer, aber diese Passagiere können sich freuen. Das Landgericht Rostock hat nämlich jetzt beschlossen, dass Aida einen Schadenersatz für die abgesagte Reise zahlen muss.
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Momentan werden immer wieder Kreuzfahrten von großen Reedereien abgesagt. Der Grund? Die Sicherheit der Passagiere. Wegen des Israel-Kriegs sind Reisen durch das Rote Meer und den Suezkanal einfach zu gefährlich geworden. Die meisten Passagiere haben mit den Absagen kein Problem, aber eine Entscheidung von Aida ging sogar vor Gericht.
Kreuzfahrt: Absage wegen des Sicherheitsrisikos
Ein Passagier legte Klage ein, nachdem seine gebuchte Reise aus Sicherheitsgründen abgesagt wurde. Es handelte sich um die Kreuzfahrt „Mauritius, Seychellen & Madagaskar 2“ mit der AIDAblu vom 27.02.2024 bis 12.03.2024. Diese Reise hätte von den Seychellen im Indischen Ozean abgehen soll. Trotzdem begründete man die Absage mit „den jüngsten Entwicklungen im Roten Meer“.
Auf die Nachfrage, inwiefern die abgesagte Kreuzfahrt von dem Israel-Krieg eingeschränkt wird, erklärte das Unternehmen, dass die Reise entlang der afrikanischen Küste überführt werden müsse. Wegen der angespannten Lage am Roten Meer werden daher umfangreiche Fahrplanänderungen und mehrere Reiseabsagen notwendig geworden.
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Eine Begründung, die von den Passagieren der Kreuzfahrt nicht angenommen wurde und es wurde sogar Klage gegen die Absage erhoben. Der Rechtsanwalt des Klägers, Mirko Göpfert, erklärt: „In einem solchen Fall kann sich Aida nach unserer Rechtsauffassung nicht auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände im Sinne der reiserechtlichen Schadensersatzvorschriften berufen.“
Kläger soll mehrere tausend Euro Schadenersatz erhalten
Das Landesgericht Rostock stimmte zu, dass die angespannte Sicherheitslage im Roten Meer keine Begründung sei, die Kreuzfahrt von AIDA abzusagen. Dem Kläger wurden mehrere tausend Euro Schadensersatz zugesprochen.
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Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass man bei der Reiseabsage differenzieren muss. Nur wenn die Kreuzfahrt durch das tatsächliche Risikogebiet fährt, also das Rote Meer oder den Suezkanal, reicht die Rückerstattung des Reisepreises. Der Schadensartsatz bei der Absage wird damit begründet, dass die Reise zwar durch den Israel-Krieg beeinflusst wird, aber nicht tatsächlich das Risikogebiet befährt.