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Kreuzfahrt: DAS musst du unbedingt vor deiner Reise prüfen – sonst darfst du nicht an Bord

Vor der Kreuzfahrt solltest du unbedingt eine Sache überprüfen. Ansonsten darfst du nicht ans Bord gehen.

© IMAGO/Jochen Tack

Kreuzfahrt: Diese Haushalts-Gegenstände sind an Bord verboten

Endlich ist es so weit! Bis zur Kreuzfahrt dauert es nicht mehr lange und die Vorfreude ist groß. Denn es ist Erholung angesagt. Dabei werden natürlich auch einige beliebte Reiseorte angesteuert.

Doch beim Blick auf die Ausweisdokumente kurz vor dem Traumurlaub gibt es einen großen Schock. Was man vor der Kreuzfahrt unbedingt beachten muss. Ansonsten wird der Zugang an Bord untersagt!

Kreuzfahrt: Das musst du unbedingt vor deiner Reise prüfen

Koffer gepackt, Tickets sind auch schon bereit und jetzt kann die Kreuzfahrt endlich losgehen. Doch plötzlich fällt beim Blick auf die Ausweisdokumente auf, dass diese nur noch wenige Wochen gültig sind. Das ist leider ein großes Problem, was vielen Urlaubern immer wieder sehr spät auffällt.


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Deshalb lohnt es sich, die Ausweisdokumente schon Monate vorher zu überprüfen. Eine Aida-Kundin wollte nun auf Facebook wissen, wie die rechtliche Grundlage in europäischen Staaten dazu aussehe.

„Für die Sommersaison 2023 gilt für EU-Bürger und Bürgerinnen: Für unsere Schiffe, die ausschließlich innerhalb der EU/dem Schengenraum unterwegs sind, reicht beim Personalausweis, Kinderreisepass und Reisepass (inklusive Vorläufigem Reisepass) die Gültigkeit von drei Monaten nach Reiseende aus“, lautet die Antwort des Kreuzfahrt-Unternehmens.

Vorläufige Ausweisdokumente

Heißt also, dass das Ausweisdokument nur drei Monate gültig sein kann, wenn Urlauber innerhalb der EU reisen. Doch was ist, wenn man kurz vor der Kreuzfahrt im Alltagsstress vergessen hat, dass der Pass oder der des Kindes abgelaufen ist? Da gibt es immerhin die Lösung, in den meisten Fällen auch kurzfristig ein Ausweisdokument zur Verfügung gestellt werden kann.

Aber dennoch gilt es: Lieber im Vorfeld informieren und die Papiere rechtzeitig kontrollieren. Das erspart nicht nur Zeit beim Bürgerarmt, sondern Geld bei der Ausstellung der Dokumente. Für Personen über 24 Jahre fallen Kosten in Höhe von 37 Euro für den Personalausweis aus. Die Gültigkeit beträgt dann sechs Jahre. Für Antragsteller unter 24 Jahren kostet es 22,80 Euro.


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Für den vorläufigen Reisepass zahlt man 26 Euro, der dann aber maximal ein Jahr gültig ist und auch nicht mehr verlängert werden kann. Der Pass wird direkt im Amt ausgestellt, dazu bedarf es eines biometrischen Passbildes und des Nachweises über die kurz bevorstehende Reise.