Am Montag (3. Juni) startete die Woche mit einer Hiobsbotschaft für viele Urlauber: Europas drittgrößter Reiseveranstalter, die FTI Touristik GmbH, ist insolvent. Die Konsequenzen bekamen tausende Kunden, die eine Kreuzfahrt oder einen Urlaub an Land gebucht haben, umgehend zu spüren.
In den sozialen Netzwerken gingen direkt zahlreiche Hilferufe von überforderten Reisenden ein. Auch eine Frau aus Dortmund ist von der FTI-Pleite betroffen (hier mehr dazu). „Derzeit wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die bereits angetretenen Reisen auch planmäßig beendet werden können“, teilte FTI mit. Doch was ist mit den Menschen, deren Kreuzfahrt oder Urlaub noch bevorsteht?
Kreuzfahrt oder Urlaub bei FTI gebucht – letzte Hoffnung
Alle Reisen, die noch in der Zukunft liegen, werden laut dem insolventen Reiseveranstalter seit Dienstag (4. Juni) nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt. Das betrifft alle Leistungen, die direkt bei der FTI Touristik GmbH gebucht wurden. Anders dagegen Leistungen, die bei Drittanbietern wie TUI, Alltours, DERTOUR oder vtours gebucht wurden.
Ebenso ausgenommen sind Pauschalreisen, die über folgende Internetportale gebucht wurden und die nicht ein Angebot der oben genannten Marken sind:
- www.fti.de
- www.fti.at
- www.fti.ch
- www.5vorflug.de oder
- www.sonnenklar.tv.
Beim Reiseveranstalter glüht bereits das Telefon, weil Kunden wissen wollen, was das nun für ihren konkreten Fall zu bedeuten hat. Jetzt macht FTI auf der Homepage zumindest für Reisen ab dem 11. Juni noch Hoffnung: „Wir bitten alle Kundinnen und Kunden, die eine Reise oder eine Leistung ab dem 11. Juni 2024 gebucht haben, vorerst von Anrufen abzusehen. Wir bemühen uns derzeit nach Kräften, Ihnen die Durchführung Ihrer Reise wie geplant zu ermöglichen.“
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DAS sollten Reisende nicht tun
Betroffene müssen sich also noch gedulden, doch auch die Verbraucherzentrale gibt vorerst Entwarnung. Das bereits angezahlte Geld ist nicht ohne Weiteres einfach futsch. Kommt es doch zu einem Ausfall von FTI Pauschalreisen ab dem 11. Juni, dann greift der Deutsche Reisesicherungsfond (DRSF). Einzelleistungen, also Individualreisen, sind davon ausgeschlossen und müssen zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
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Von einer eigenen Stornierung rät die Verbraucherzentrale Reisenden auch ab, wenn die Buchung erst im Herbst oder sogar noch später stattfinden soll. „Wenn Sie eine Reise stornieren, müssen Sie die vertraglich vereinbarten Stornogebühren zahlen. Wird die Pauschalreise oder Kreuzfahrt wegen der Insolvenz durch FTI storniert, sind Sie über den Reisesicherungsfonds abgesichert“, heißt es.