Mega-Frust bei einem Lidl-Kunden! Nach seinem Einkauf wurde er plötzlich zur Kasse gebeten – und der Grund brachte ihn ziemlich auf die Palme!
Ein Rentner aus Bremen parkte 39 Minute bei Lidl. Sein Einkauf kostete knapp 34 Euro. Jetzt muss er noch mehr zahlen. Der bittere Grund: Sein Einkauf stand „nicht in Relation zur Parkdauer“.
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Saftiges Knöllchen macht sprachlos
Parkplätze sind rar. Vor allem in Innenstädten. Deswegen lassen zahlreiche Supermärkte und Discounter ihre Parkplätze inzwischen von externen Firmen bewachen. So weit so verständlich. Doch was jetzt einem Rentner passierte, lässt sprachlos zurück.
Der kassierte jetzt nämlich ein saftiges Knöllchen, weil sein 34-Euro-Einkauf nicht ausreichte, um sein Auto für 39 Minuten auf dem Parkplatz von Lidl zu parken. Auf Nachfrage von „kreiszeitung.de“ urteilte die Verbraucherzentrale Bremen: „Juristisch ein Unding“!
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Einfahrt wird mit Kamera kontrolliert
Bei der Bremer Lidl-Filiale sorgt die Firma Park Point dafür, dass die Parkdauer von 90 Minuten nicht überschritten wird. Ein Rentner erlebte jetzt eine böse Überraschung, denn: Die Firma verlangte eine „Vertragsstrafe“ von 35 Euro! Wie der „Weser-Kurier“ berichtet, weil „die nachgewiesene Einkaufshöhe nicht in Relation zu der festgestellten Parkdauer“ stehe.
Hinter der betroffenen Lidl-Filiale befindet sich ein Fitnessstudio und ein Getränkemarkt. Beide verfügen über einen eigenen Parkplatz. Wer diesen Parkplatz mit dem Auto erreichen möchte, der muss den Lidl-Parkplatz überqueren. Diese Einfahrt wird mit einer Kamera kontrolliert.
Rentner wendete sich an Überwachungsunternehmen
Der betroffene Mann parkte erst auf dem Fitnessstudio-Parkplatz. Er erhielt das Knöllchen – und dass, obwohl er sein Auto erst später und nur für 39 Minuten bei Lidl parkte. Er versucht gegen die Strafe vorzugehen – vergeblich! Weder am Telefon noch per Mail hatte er den gewünschten Erfolg.
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Doch dass ließ der Rentner nicht auf sich sitzen, schickte ein Einschreiben mit der Bestätigung seines Fitnessstudios und der Lidl-Quittung an Park Point – dann folgte die Antwort, die fassungslos macht: „Leider steht die nachgewiesene Einkaufshöhe nicht in Relation zu der festgestellten Parkdauer.“ Für Nicole Bahn von der Verbraucherzentrale Bremen, ist klar: „Das ist juristisch ein Unding – und die Rechtslage eindeutig: Die Summe des Einkaufs ist völlig irrelevant.“ Die Referentin für Verbraucherrecht rät in jedem Fall dazu, Widerspruch einzulegen. Ob der Mann das tat, ist bislang nicht bekannt.