Kunden von Lidl, Edeka und Co. müssen sich im alltäglichen Einkaufswahnsinn immer wieder neuen Herausforderungen stellen. Mal sind es Hamsterkäufe oder leere Regale, mal sind es die Preise. Doch diese Änderung, die jetzt auf Kunden zukommt, hat nichts mit dem Einkaufserlebnis zu tun.
Stattdessen müssen sich Autofahrer jetzt deutlich mehr vorsehen als noch bislang, wenn sie mal eben zum nächsten Supermarkt oder Discounter fahren. Denn eine neue Regeln auf den Parkplätzen von Lidl, Edeka und Co. könnte sie jetzt teuer zu stehen kommen.
Lidl, Edeka und Co: Bundesgerichtshof mit neuer Regel
Bislang war es für Kunden wohl selbstverständlich, auf den Parkplätzen von Lidl, Edeka und Co. die Regel „rechts vor links“ zu beachten. Wie der ADAC berichtet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun aber entschieden, dass „auf öffentlichen Parkplätzen ohne eine ausdrückliche Vorfahrtsregelung“ kein „rechts vor links“ gilt (BGH, Urteil vom 22.11.2022, Az.: VI ZR 344/21). Das berichtet „echo 24“. Darunter fallen etwa auch Supermarkt- und Discounter-Parkplätze.
Der BGH begründete das Urteil damit, dass es sich bei den Fahrspuren auf Parkplätzen wie bei Baumärkten oder auch Discountern nicht um die Kreuzung zweier Straßen handelt. Es fehle also der „eindeutige Straßencharakter“.
DIESE Regel musst du im Streitfall beachten
Im konkreten Fall vor Gericht waren zwei Autofahrer auf einem Baumarktparkplatz miteinander kollidiert. Der von rechts kommende Fahrer sah sich im Recht und reichte Klage ein. Er gewann am Ende nur in Teilen und musste für immerhin 30 Prozent des Schadens selbst aufkommen.
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Kunden von Lidl, Edeka und Co. sollten künftig also auf den Parkplätzen besser vorsichtig mit ihrem Fahrzeug unterwegs sein. Denn vor Gericht könnte ihnen die abgesprochene „rechts vor links“-Regel am Ende zum Verhängnis werden.