Der Kunde ist bekanntlich König. Doch bestimmte Dinge sollte man sich bei Lidl, Aldi und Co. nicht erlauben. Sonst gibt es Ärger.
Ein Lidl-Filialleiter klärt auf, welche Fehler Kunden immer wieder machen und im Supermarkt oder Discounter gar nicht gerne gesehen sind. Eine Sache allerdings begrüßt der Lidl-Filialleiter sogar überraschenderweise.
++ Lidl-Filialleiter schwärzt eigene Kollegen an – „Darf Kassierer niemals tun!“ ++
Lidl-Filialleiter warnt Kunden
Draußen sind es tropische 30 Grad und du hast dein Getränk vergessen. Schnell ab in den Discounter und ein Wasser holen. Doch die Schlange ist lang und du kannst es vor lauter Durst nicht mehr aushalten? Gerade im Sommer passiert das immer wieder. Doch darfst du einfach so schon vor dem Bezahlen die Ware anbrechen?
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Eigentlich nicht, klärt der Lidl-Filialleiter in einem Tiktok-Video auf. „Das kann als Diebstahl ausgelegt werden, auch wenn ihr die Absicht habt, es später zu bezahlen.“ So sieht es auch die Verbraucherzentrale: „Vor dem Abschluss des Kaufvertrages an der Kasse gehören die Lebensmittel weiterhin dem Supermarkt. Deshalb dürfen Sie sie aus rechtlicher Sicht eigentlich nicht verzehren.“ Doch die meisten Supermärkte drücken ein Auge zu, wenn Mitarbeitende vorher gefragt werden. „Dann ist das eigentlich kein Problem“, winkt auch der Lidl-Filialleiter durch. Bei einer anderen Sache versteht er jedoch gar keinen Spaß.
„Absolutes No-Go!“
Kein Kleingeld für den Einkaufswagen zur Hand und alle Einkaufskörbe vergriffen. Dann eben schnell die Waren in die Jackentasche oder den eigenen Rucksack legen und zur Kasse gehen. „Es machen wirklich viele“, weiß der Lidl-Filialleiter und spricht Klartext: „Ein absolutes No-Go, würde ich niemandem empfehlen.“
Juristen der „Ergo“-Versicherung bestätigen, dass sich Kunden mit diesem Verhalten einer Straftat verdächtig machen. „Stecken Sie sich beispielsweise einen Apfel oder einen Lippenstift in die Jackentasche, kann dies objektiv bereits ein Diebstahl sein.“ Doch muss den Kunden Absicht nachgewiesen werden. „Verschwinden allerdings Artikel in Ihrer Jackentasche wird es schwer, das Gegenteil zu beweisen. Ihre Kleidung sollten Sie daher besser nicht als Transportmittel nutzen“, so die Ergo.
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Und was ist mit dem Versuch, Waren zurückzubringen, wenn sie einem nicht schmecken? Der Lidl-Filialleiter begrüßt das nach eigenen Angaben sogar. „Ich bin überzeugt von meinen Lebensmitteln“, stellt er klar. Sollte doch mal etwas nicht schmecken, würde er eine Alternative anbieten. Wenn die Ware allerdings nicht verdorben oder beschädigt ist, besteht auf einen Ersatz kein juristischer Anspruch, klärt die Verbraucherzentrale auf. Einen Versuch ist es aber allemal wert.