Die Apps von Lidl und Penny sind nicht erst in aller Munde, seit Rewe und Penny aus dem Treueprogramm Payback ausgestiegen sind. Allerdings wurde danach ein eigenes Rabattprogramm eingeführt und auch die App des Discounters überarbeitet. Währenddessen gilt die Lidl-Plus-App bereits seit Längerem als Vorreitermodell innerhalb der Branche.
Doch was viele Kunden von Lidl und Penny bemängeln, ist, dass sich die Preise für Kunden mit und ohne App teils drastisch unterscheiden und Sparer quasi zur Nutzung verpflichten. Die Verbraucherzentrale sieht noch weitere Probleme und klagt die Discounter nun an.
Lidl und Penny angeklagt wegen App-Preisen
Neben den Rabatten im Wochenprospekt werben die Discounter mit zusätzlichen Preisnachlässen in ihren Apps. Nur wer sie heruntergeladen und sich dort registriert hat, kann sie nutzen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert das entschieden. Oft sei für herkömmliche Kunden gar nicht mehr ersichtlich, welchen Preis sie eigentlich zahlen müssen.
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„Das verstößt unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz“, so Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabstelle Recht. Denn auch in der Filiale am Regal, auf Plakaten oder auf Handzetteln werde mit App-Preisen geworben, ohne den Gesamt- beziehungsweise Grundpreis für den regulären Einkauf anzugeben. Das sei laut Preisangabenverordnung aber ein Muss. Deshalb will die Verbraucherzentrale nun gerichtlich gegen die Discounter vorgehen und hat zwei Unterlassungsanträge gestellt.
Lidl, Penny, Rewe & Netto droht Gerichtsverfahren
Der Verstoß gegen die Preisangabenverordnung könnte die Discounter und Verbraucherschützer vor Gericht bringen. „Wir erhalten aktuell viele Beschwerden von Verbrauchern, die sich über eine mangelnde Preistransparenz in der Werbung mit App-Preisen beklagen“, so Bernhardt. Auch gegen Rewe und Netto prüfe man zurzeit juristische Schritte.
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Penny reagierte nun auf Nachfrage, dass noch keine Klageschrift vorliege. Daher könne man sich zu dem Verfahren noch nicht äußern. Lidl verweigerte eine Aussage aufgrund einer internen Regelung, grundsätzlich keine laufenden Verfahren zu kommentieren. (mit dpa)