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Lidl, Rewe und Co.: Pfand-Schock für Kunden – warum sie häufig kein Geld zurückerhalten

Trotz einer Pfandrevolution müssen sich Kunden bei Lidl, Rewe und Co. des Öfteren ärgern. Denn noch immer müssen nicht alle Supermärkte jede Flasche annehmen.

u00a9 IMAGO/Panthermedia

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In der Vergangenheit gab es bei Lidl, Rewe und Co. verschiedene Pfand-Regeln. Teilweise haben Supermärkte und Discounter eigene Pfandsymbole entwickelt. Kunden konnten deshalb teilweise Pfandflaschen nur dort zurückbringen, wo sie die Artikel gekauft haben.

Doch seit einer Gesetzesreform sind Lidl, Rewe und Co. dazu verpflichtet, auch Getränkeverpackungen der Konkurrenz anzunehmen. Dazu zählen seit Anfang 2024 auch Milch- und Milchmischgetränke in PET-Flaschen (mehr dazu hier >>>). Doch es gibt Ausnahmen.

Lidl, Rewe und Co.: Pfand-Ärger bei Kunden

Früher waren Super- und Getränkemärkte lediglich dazu verpflichtet, solche Verpackungen zurückzunehmen, die sie selbst in der gleichen Art, Form und Größe verkaufen. Diese Regel wurde gekippt, um die Pfandrückgabe für Kunden zu vereinfachen. Schließlich ist das übergeordnete Ziel, dass Glas- und Plastikflaschen nicht in die Umwelt gelangen.


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Lidl, Rewe und Co. müssen also mittlerweile jede Art von Mehrweg- und Einwegpfandflaschen zurücknehmen. Doch was viele Kunden nicht wissen und an der ein oder anderen Adresse immer mal wieder für Unmut sorgt: Für bestimmte Geschäfte gelten weiterhin Ausnahmeregeln.

„Nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern können die Rücknahme auf die Marken beschränken, die sie selbst im Angebot haben“, erklärt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Pfandausnahmen: Entscheidend ist das Material

Kleinere Geschäfte müssen also nicht jede Verpackung annehmen. Und das ist noch nicht alles. Bei Einwegbehältnissen gibt es noch eine weitere Ausnahme. Entscheidend ist dabei das Material. Händler müssen nur solche Verpackungen annehmen, die sie selbst vertreiben. „Verkauft der Händler zum Beispiel keine Getränke in Dosen, muss er auch keine Dosen zurücknehmen“, so das Ministerium.


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Generell gilt, dass Kunden auf den Zustand ihrer Pfandartikel achten sollten. Denn: „Das Pfand muss nur erstattet werden, wenn das Pfandkennzeichen auf der Verpackung erkennbar ist.“