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Lidl, Rewe und Co: Kassierer mit krassem Fehlverhalten? „Riskierst seinen Job“

Dürfen das Kassierer bei Lidl, Rewe und Co. überhaupt? Ärzte dürfen es nicht aufgrund von Befangenheit, aber wie ist es im Supermarkt?

Rewe Kasse
© picture alliance / dpa / Rolf Vennenbernd

Lidl: Die Erfolgsgeschichte des Discounters

Es gibt so einige ungeschriebene Gesetze – das gilt auch für das Einkaufen bei Lidl, Rewe und Co. Meist sind es allerdings die Kunden, die die Fehler begehen und nicht die Mitarbeiter selbst. Schließlich werden sie vorher eingehend geschult.

Darum sollten sie es doch eigentlich besser wissen. Ein TikTok-Video zeigt nun jedoch das genaue Gegenteil. Und in den Kommentaren entfacht sogleich eine rege Diskussion.

Lidl, Rewe und Co: Dürfen Kassierer das?

Eine Ehefrau wollte ihren Mann an der Kasse bei Lidl überraschen. Nichtsahnend kassierte der die Kunden ab, bis er plötzlich seine Frau sah. Doch Stopp, das hier ist keine romantische Geschichte. Denn in den Kommentaren unterhalb des TikTok-Videos geht es um eine ganz andere Sache. Und zwar folgende Frage: Darf der Mann überhaupt seine Frau abkassieren?


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Viele Nutzer sind sich einig: Nein. Denn Familienmitglieder oder Bekannte dürfen nicht abkassiert werden… oder doch?

Lidl, Rewe und Co: So sind die Regeln

„Eigentlich verboten. Du riskierst seinen Job“, geht ein Nutzer die Frau des Kassierers in den Kommentaren an. „Er ist verpflichtet, ’ne zweite Kasse zu öffnen.“ Auch andere berichten davon, dass es verboten sei, dass dies sogar bei Lidl unterschrieben werden müsse. Von anderen vermeintlichen Mitarbeitern der Konkurrenz ist allerdings das Gegenteil zu hören.


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Um Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir einmal nachgeforscht. Zwar wollte sich Lidl auf Anfrage nicht äußern, dafür aber Kaufland, Rewe und Penny. Bei Kaufland etwa gibt es diese Regel nicht. Bei Rewe und Penny allerdings schon. „Das Bedienen und Abkassieren von Angehörigen ist untersagt, REWE- und PENNY-Mitarbeitende sind angehalten, diese an eine andere Kasse zu verweisen bzw. eine:n dritte:n Mitarbeiter:in hinzuzurufen, der/die den Kassiervorgang beaufsichtigt“, heißt es auf Nachfrage. Dies sei eine „branchenübliche Praxis im Lebensmitteleinzelhandel“.