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Mallorca: Nach Todes-Stoß am Flughafen – deutscher Urlauber angeklagt!

Auf Mallorca am Flughafen Palma kam es zu einem tödlichen Sturz. Infolgedessen wird nun ein deutscher Urlauber angeklagt.

© IMAGO/Depositphotos

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Auf Mallorca steht zurzeit ein deutscher Urlauber vor Gericht. Er soll in den Tod einer Mitarbeiterin am Flughafen Palma verwickelt sein. Damals war er mit seiner Familie im Urlaub und es kam zu einer Auseinandersetzung mit einer Flughafen-Mitarbeiterin.

Infolgedessen soll der Mann die Frau geschubst haben. Unglückliche Umstände sorgten dafür, dass die Frau wenige Tage später im Krankenhaus verstarb. Nun wird der Deutsche wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Mallorca: Flughafen-Mitarbeiterin stirbt nach Stoß

Am 27. April 2019 stieg die deutsche Familie mit Vater, Mutter und zwei Kindern in einen Flieger, der auf der spanischen Ferieninsel landete. Der 48-Jährige wollte offenbar nach der Landung erst einmal eine rauchen, seine Frau habe am Gepäckband gewartet. Als er wieder hineingehen wollte, sei er von einer Mitarbeiterin des Sicherheitspersonals aufgehalten worden. Es kam zum Streit.


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Dann soll der Mann die 64-Jährige geschubst haben. Sie stürzte und brach sich den Oberschenkelknochen. Was der Urlauber sicherlich nicht gewusst hatte: Die Frau litt an Herzproblemen. Infolgedessen kam es während der Operation im Krankenhaus zu Komplikationen. Fünf Tage später starb sie.

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Mallorca Urlauber vor Gericht

Für die fahrlässige Tötung der 64-Jährigen steht der deutsche Urlauber nun vor Gericht. Er selbst beteuerte am Donnerstag (19. Dezember), er habe die Frau nie angerührt. Deshalb plädiert sein Anwalt auf unschuldig. Die Staatsanwaltschaft fordert allerdings eine dreijährige Haftstrafe und 400.000 Schmerzensgeld für die Familie der Verstorbenen.


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Es gibt Zeugen, die die Auseinandersetzung zwischen der Toten und dem Angeklagten beobachtet haben sollen. So hätten laut einem Polizeibeamten drei Mädchen die Schuld des Mannes bezeugt. Allerdings wurden sie weder vernommen noch vor Gericht geladen. Auch Beweismaterial wie die Videoaufnahme von dem Tatzeitpunkt wurde gelöscht, bevor die Ermittler sie sichten konnten. (mit dpa)