Schock-Moment für eine Kundin von McDonald’s!
Nach ihrem letzten Besuch bei der Fast-Food-Kette machte sie eine Entdeckung, die sie vor Wut schnauben ließ. Es geht um den Parkplatz bei McDonald’s, dreiste Autofahrer und strenge Regeln. Aber eins nach dem anderen.
McDonald’s und die Dauerparker
McDonald’s sowie andere Restaurant- oder Einzelhandelsketten haben seit vielen Jahren ein Problem mit sogenannten Dauerparkern. Bei diesen Dauerparkern handelt es sich um Autofahrer, die die Kundenparkplätze von McDonald’s und Co. schamlos ausnutzen und ihre Wagen einfach dort lange Zeit abstellen – ohne in den Restaurants oder Geschäften einzukaufen.
Um gegen diese Dauerparker vorzugehen, fordern die Unternehmen ihre Kunden meist auf, beim Parken eine Parkscheibe ins Auto zu legen. Wer dies nicht beachtet oder trotzdem dauerhaft dort parkt, muss mit einer Strafgebühr rechnen.
McDonald’s: Kundin macht schmerzhafte Erfahrung
Diese schmerzhafte Erfahrung machte kürzlich eine Kundin von McDonald’s. Auf der Facebook-Seite des Unternehmens teilt sie mit, dass sie bei ihrem letzten Besuch nur kurz ihren Wagen auf dem Parkplatz abstellte, um im Lokal ihre Mahlzeit zum Mitnehmen zu bestellen. Als sie wenige Minuten später zu ihrem Auto zurückkehrte, hatte sie ein Parkticket kassiert. 25 Euro Strafe solle sie nun zahlen.
„Zum Kotzen“, schreibt sie verärgert: „Das macht einen Besuch bei McDonald’s einfach unmöglich.“
+++ McDonald’s verschenkt neue Gläser zum Menü – doch wenn du DAS machst, gehst du leer aus +++
McDonald’s reagiert sofort und teilt mit, die Kundin möge sich beim Gästeservice melden. Dort könne ihr geholfen werden.
——————
Mehr zu McDonald’s:
——————
McDonald’s: Kundin darf auf Milde hoffen
Es ist gut möglich, dass die Kundin gegen Vorlage ihres Kassenbons dann von der Entrichtung der Strafgebühr befreit wird. So ist es zum Beispiel bei einigen Filialen von Rewe der Fall. Auch dort hatten sich zuletzt einige Kunden über Parktickets beschwert, obwohl sie ihre Autos nur für die Zeit ihres Einkaufs vor den Filialen geparkt hatten.
Unsere Redaktion hakte bei Rewe nach. Das Unternehmen teilte in Bezug auf das Vorgehen des Dienstleisters „fair parken“ mit: „Mit einer kulanten Stornierungsregelung kommt fair parken Kunden entgegen, die einmal vergessen haben, die Parkscheibe ordnungsgemäß einzulegen. Wenn der betroffene Fahrer nachweisen kann, dass sie oder er zum entsprechenden Zeitpunkt einkaufen war, gibt es klare Kulanzregelungen. Als Nachweis gilt z.B. ein Kassenbeleg des Einkaufs.“