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Penny, Rewe und Co.: Kunden irritiert – weil Kassierer immer wieder diesen Fehler machen

Wer bei Discountern und Supermärkten wie Penny, Rewe und Co. einkauft, wird oft diesen Fehler an der Kasse hören!

Penny, Rewe und Co
© IMAGO/APress

So tricksen Supermärkte & Discounter dich aus – ohne dass du es merkst

Discounter und Supermärkte wollen, dass du möglichst viel bei ihnen einkaufst. Dazu werden alle erdenklichen Tricks verwendet. Wir zeigen sie dir in diesem Video.

Na, das sorgt mal mächtig für Verwunderung bei Penny, Rewe und anderen Märkten! Es ist völlig gang und gäbe, dass man nach dem Einkauf von Kassierern gefragt wird: „Möchten Sie den Kassenzettel?“ Manchmal aber wird man auch gefragt, ob man eine Quittung will. Doch einige Kunden, die Bescheid wissen, sind dann verdutzt.

Und das völlig zu Recht, denn: Eine Quittung zu erhalten ist ein großer Fehler! Und auch an den Kassen bei Penny, Rewe und anderen Discountern und Supermärkten gibt es hier und da diese Fälle. Wo der kleine, aber feine Unterschied darin liegt, erklären wir im Folgenden…

Penny, Rewe und Co.: Kunden irritiert

Wenn man einen bestimmten Betrag für Waren zahlt, kann man eine Quittung verlangen. Die kann man dann sogar in der Steuererklärung einbeziehen, wenn sie keine inhaltlichen Fehler aufweist. Wichtig: Alle notwendigen Inhalte müssen darauf vermerkt sein, andernfalls braucht man die Quittung dem Finanzamt gar nicht erst vorzulegen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Paragraf 368 ist jeder Verkäufer verpflichtet, eine Quittung auszustellen, wenn es der Kunde wünscht.

Darauf sollte die Betitelung als Quittung, das Ausstellungsort und -datum, der Name des Kunden, der Name und die Unterschrift des Zahlungsempfängers, die Art und Menge des Artikels, der gezahlte Nettobeitrag in Zahl und Wort, der Mehrwertsteuersatz, der Bruttobetrag in Zahl und Wort, der Grund für die Quittung und zusätzlich bei Beträgen über 250 Euro noch die Rechnungs- und Steuernummer des Unternehmens stehen. Klingt kompliziert, ist es auch…

Kassierer machen immer wieder gleichen Fehler

Wenn die ausgestellte Quittung verloren geht, kann man als Kunde eine Ersatzquittung bei höheren Beträgen ausstellen lassen oder bei kleineren Beträgen einen Eigenbelag erstellen. Beide sollten alle Pflichtangaben enthalten. Im Klartext: Kassenbons sind keine Quittungen – und Quittungen sind keine Rechnungen!


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Das dürfte verwundern, denn oft fragen eben die Kassierer, ob man eine „Quittung“ haben möchte. Der Begriff ist in diesem Zusammenhang daher falsch. Lieber späte Erkenntnis als gar keine also…