Ob Lichterketten, der Duft von Glühwein oder gebrannten Mandeln – vieles ist typisch für die Weihnachtszeit. Auch der Weihnachtsbaum darf nicht fehlen. Schließlich gehört es für viele zur Tradition, den Baum gemeinsam mit der Familie mit allerlei Schmuck und Kugeln zu verzieren.
Doch nun löste Penny ausgerechnet mit den Bäumen keine Weihnachtsfreude sondern Wut aus.
Penny: Weihnachtsbäume belegen Parkplätze
Als mehrere Kunden auf den Parkplatz des Penny-Marktes in Rehlingen-Siersburg (Saarland) fuhren, erlebten sie eine absolute Überraschung. Es handelte sich nicht um Last-Minute-Geschenke oder Sonderangebote – nein, es waren Weihnachtsbäume aufgestellt! Und das auf Parkplätzen, die speziell für Menschen mit eingeschränkter Mobilität reserviert sind.
Ein Kunde, der mit diesem Anblick offensichtlich nicht einverstanden war, griff sofort zu seinem Smartphone und schrieb auf Facebook ironisch: „Super, Penny-Markt in Rehlingen.“
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Und weiter: „Wie kann man so was machen? !!!! Frechheit.“ Tatsächlich waren die Parkplätze, die Menschen mit Gehbehinderungen den Zugang zu den Geschäften ermöglichen sollten, von einer Reihe frisch geschlagener Weihnachtsbäume blockiert.
Die Reaktion im Netz ließ nicht lange auf sich warten. Schnell fanden sich weitere empörte Kommentatoren, die von „respektlos“ bis „das gibt’s nur in Rehlingen“ alles mögliche zum Besten gaben. Manche konnten es einfach nicht fassen, dass eine solche Aktion überhaupt möglich war. „Einfach sprachlos“, schrieb einer, während ein anderer nur feststellte: „Das kann doch nicht wahr sein“.
Nach Penny-Dilemma: Das können Betroffene tun
Und auch in der realen Welt blieb der Fall nicht folgenlos. Penny stellte gegenüber der „tz“ klar: „Nach Kenntnisnahme haben wir sofort reagiert.“ Deshalb wurde die Verkaufsfläche für Weihnachtsbäume auf einen anderen Teil des Parkplatzes verlegt und die Behindertenparkplätze wieder zugänglich gemacht.
Aber die Geschichte ist noch nicht zu Ende, denn sie wirft die Frage auf: Was passiert eigentlich, wenn ein Supermarkt oder ein anderer Parkplatzbetreiber einen Behindertenparkplatz blockiert? In diesem Fall gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) nur eingeschränkt, da sich die Parkplätze auf Privatgelände befinden. Polizei und Ordnungsamt können in solchen Fällen nicht einfach vorbeifahren und die Blockade auflösen. Das heißt, die Betroffenen müssen sich selbst an den Betreiber wenden, damit das Hindernis beseitigt wird – was natürlich nicht immer sofort klappt.
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Wenn das nicht klappt, bleibt immer noch der Weg zum Ordnungsamt, das den Betreiber unter Umständen für die Blockade haftbar machen kann – vor allem wenn jemand durch die blockierten Parkplätze zu Schaden kommt oder sonstige Nachteile erleidet.