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Polizeimorde in Kusel: Einer der Angeklagten wieder auf freiem Fuß – das ist der Grund

Polizeimorde in Kusel: Einer der Angeklagten wieder auf freiem Fuß – das ist der Grund

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Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Polizeimorde in Kusel: Einer der Angeklagten wieder auf freiem Fuß – das ist der Grund

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Der Mord an den beiden Polizisten in Kusel (Rheinland-Pfalz) am 31. Januar schockierte zutiefst. An dem Tag wurden eine 24-Jährige Polizeianwärterin und der 29-jährige Oberkommissar im Dienst erschossen.

Nach einer landesweiten Suche nach den Polizeimördern in Kusel konnten die Ermittler zwei Tatverdächtige festnehmen. Einer der beiden wurde nun jedoch wieder freigelassen.

Polizeimorde in Kusel: Gericht lässt einen Verdächtigen wieder frei – der andere bleibt in U-Haft

Am 31. Januar waren die zwei Polizeibeamten auf einer routinemäßigen Streifenfahrt unterwegs, als es bei einer Verkehrskontrolle auf der Kreisstraße 22 gegen 4.20 Uhr morgens zu dem tödlichen Zwischenfall kam.

Zwei Männer wurde daraufhin festgenommen, die man verdächtigte, die beiden Polizisten erschossen zu haben. Der Haftbefehl gegen Florian V. wurde nun jedoch vom Landgericht Kaiserslautern wieder aufgehoben.

Der 32-Jährige aus Sulzbach, Saarland, sei der Gehilfe des mutmaßlichen Mörders Andreas S., der noch in U-Haft sitzt. Er soll aber selbst nicht abgedrückt haben, denn laut Ermittlungen hat es nur einen Schützen gegeben.

Polizeimorde in Kusel: Florian V. wieder auf freiem Fuß – Das hat er nun vor

Einer seiner Verteidiger bestätigt die Freilassung. „Um 9 Uhr wurde der Haftbefehl aufgehoben“, so Christian Kessler. „Die Verlobte meines Mandanten war außer sich vor Freude. Die Familie wird ihn vom Gefängnis abholen.“

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Florians Anwalt Thomas Will erwähnt gegenüber der „Bild“, was der nun freigelassene Arbeitslose vorhat. „Er will erst mal zur Ruhe kommen und versucht, Distanz zu den Vorfällen zu bekommen. Er wird natürlich nicht flüchten. Unser Mandant wird sich dem Prozess stellen, da er nichts zu befürchten hat.“ (mbo)

Alle Entwicklungen zu den Ermittlungen nach dem Tod der beiden Beamten in Kusel kannst du noch einmal in unserem News-Blog nachlesen.