Nur Bares ist Wahres! Das dachte sich zumindest dieser Kunde, der bei der Post ein Paket aufgeben und den Service mit Bargeld bezahlen wollte. Doch als er der Postbeamtin das Geld reichte, verschränkte die nur die Arme. Sie wollte es nicht annehmen.
Der Kunde reagierte ungehalten, plädierte auf sein Recht, doch am Ende musste er nachgeben. Wieso? Und wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn man mit Bargeld in einem Geschäft seiner Wahl zahlen möchte?
Post-Kunde darf nicht mit Münzen zahlen
Der Vorfall ereignete sich laut „krone.at“ in einer Postfiliale in der Wiener Neustadt. Dort sollte ein Kunde für die Aufgabe eines Paktes einen niedrigen krummen Beitrag zahlen – 6,06 Euro um genau zu sein. Statt mit Karte wollte er mit Bargeld bezahlen. Fünf Euro übergab er der Frau an der Theke als Schein und den Rest als Kleingeld.
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Allerdings streckte er ihr nicht ein Ein-Euro-Stück und dann noch zwei oder drei Cent-Stücke entgegen, sondern tatsächlich zwischen 20 und 30 kleinere Münzen. Da wollte wohl jemand sein Kleingeld loswerden. Das akzeptierte die Postbeamtin allerdings nicht. Sie verweigerte die Annahme mit den Worten, das Postamt sei „keine Wechselstube“. Dann wies sie noch auf die Hausordnung hin, laut der sie keine Cent-Münzen annehmen müsse.
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Post reagiert auf Bargeld-Ärger
Obwohl der Kunde auf seinem Recht beharrte und die Mitarbeiterin etwa auf das Scheidemünzengesetz hinwies, wonach sie bis zu 50 Münzen als Zahlungsmittel akzeptieren müsse, musste er am Ende nachgeben. So zahlte er letztlich mit einem Zehneuroschein und hatte dann noch mehr Münzen im Portemonnaie als zuvor.
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Auf Anfrage von „krone.at“ reagierte die österreichische Post entschuldigend: „In unseren Postfilialen akzeptieren wir Bargeldzahlungen bis zu 500 Münzen pro Kund*in und Zahlung. Daher hätten wir die Münzen für die Zahlung in diesem Fall annehmen müssen. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und haben unsere Mitarbeiter*innen nachgeschult.“
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So ist die Rechtslage in Deutschland
Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Auch in Deutschland wird Kunden immer wieder die Abgabe von Kleingeld verwehrt, wenn die Anzahl der Münzen den Kassierern & Co. zu viel wird. Laut deutschem Münzgesetz und EG-Verordnung ist auch niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen pro Zahlung anzunehmen.
„Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des ausgebenden Mitgliedstaats speziell benannt werden, ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.“
EG-Verordnung Nr. 974/98, Artikel 11
Alternativ kann das Kleingeld auch bei einer Bank abgegeben werden, die neben Münzautomaten eine Gebühr dafür nimmt. Bei der Bundesbank entfällt diese jedoch. Und ansonsten kann man die Münzen auch einfach spenden oder nach Möglichkeit an der Kasse Beiträge aufrunden lassen.