In großen Ketten wie Rewe, Aldi, Lidl, Edeka und Co. heißt es bekanntlich: Der Kunde ist König. Doch das bedeutet nicht, dass man sich im Supermarkt einfach alles erlauben darf.
Einiges von dem, was Kunden bei ihrem alltäglichen Einkauf bei Rewe, Aldi, Lidl, Edeka und Co. tun, ist sogar strafbar. Wie du dich davor schützen kannst und was du auf keinen Fall machen solltest, haben wir hier für dich zusammengefasst.
Rewe, Aldi, Lidl, Edeka und Co.: Obst naschen verboten! Kostprobe gilt als Diebstahl
Mit Sicherheit hast du es auch schon einmal mitbekommen: Manche Kunden, die bei Rewe, Aldi, Lidl, Edeka und Co. Obst kaufen wollen, probieren schon, bevor sie an der Kasse stehen, etwas von der frischen Ware, um sicherzugehen, dass es auch gut schmeckt. Wer möchte schon auf saure Erd- oder Blaubeeren reinfallen?
Doch die Kostprobe gilt als Diebstahl, wie Rechtsanwalt Per Friedrich gegenüber der „Kölnischen Rundschau“ klarstellt. „Die meisten Supermärkte sind zwar kulant, streng genommen ist Naschen aber ein Diebstahl“, erklärt der Rechtsexperte. In den wenigsten Fällen werde die Straftat verfolgt, dennoch sollte man lieber beim Personal des Geschäfts nachfragen, bevor man einfach in den Obstkorb greift.
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Das ist Aldi:
- Aldi Nord und Aldi Süd sind zwei separate Unternehmensgruppen in Essen und Mülheim
- Aldi steht für Albrecht-Discount: 1913 machte sich Karl Albrecht in Essen als Brothändler selbstständig
- 1962 wurde der Familienbetrieb zu einem reinen Discounter umfunktioniert und hat den heutigen Namen „Aldi“ gekriegt
- Die Trennung in Nord und Süd erfolgte 1961
- Mittlerweile zählt Aldi zu den zehn größten Einzelhandelsgruppen weltweit
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Rewe, Aldi, Lidl, Edeka und Co.: Einkaufswagen mit nach Hause nehmen – erlaubt oder strafbar?
Kunden, die einen ganzen Wocheneinkauf ohne Auto bewältigen müssen, stoßen regelmäßig an ihre Grenzen. Wie soll man das frische Obst nur unbeschadet nach Hause bekommen, während man auch noch sechs Liter Wasser mit sich herumschleppt? Viele Menschen greifen deshalb zum klassischen Einkaufswagen, den sie beim nächsten Besuch wieder zurückbringen. Doch ist das wirklich erlaubt?
„Wer einen Einkaufswagen vom Supermarkt mit nach Hause nimmt, handelt rechtswidrig – auch wenn er die Absicht hat, den Einkaufswagen wieder zurückzubringen“, heißt es vom Rechtsanwalt. Da der rollbare Einkaufskorb „Eigentum des Supermarktes“ ist, darf er auf keinen Fall vom Marktgelände entfernt werden.
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Mehr zu Rewe, Aldi und Edeka:
Rewe: Kundin nimmt Baby zum Einkaufen mit – doch das wird zum Problem: „Wirklich ernst gemeint?“
Aldi: Dieses Produkt gab es noch nie beim Discounter – würdest du reinbeissen?
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Rewe, Aldi, Lidl, Edeka und Co.: Kunde kommt im Ernstfall für beschädigte Ware auf
Und wie sieht es mit Unfällen im Supermarkt aus? Nahezu jeder ist wohl schon mal an einem Regal hängen geblieben und hat somit das ein oder andere Produkt zu Fall gebracht. Besonders ärgerlich ist es, wenn dabei Joghurtbecher oder ganze Gläser zu Bruch gehen. Neben der entstandenen Sauerei kommen den Supermarkt solche Malheure teuer zu stehen.
Selbst wenn man nicht vorhat, das beschädigte Produkt zu kaufen, muss man als Kunde für diese Kosten aufkommen, wie Anwalt Friechrich erklärt: „Auch im Supermarkt gilt der Grundsatz: Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss den Schaden ersetzen.“ Aus Kulanz verzichten die meisten Geschäfte allerdings auf diesen Anspruch, weshalb es das Mindeste wäre, einem Mitarbeiter kurz Bescheid zu geben.