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Rewe, Kaufland und Co.: Backfisch zurückgerufen! DIESER Stoff hat in Lebensmitteln nichts zu suchen

Vorsicht beim Backfisch-Kauf! In einem Produkt bei Rewe, Kaufland und Co. hat sich ein ungewollter Fremdstoff eingeschlichen.

rewe kaufland rueckruf
© IMAGO / localpic (Montage: DER WESTEN)

Die Eigenmarken der Supermärkte: von ja! bis Freeway

In den Supermärkten stehen neben den bekannten Marken wie Milka, Coca Cola und Co. auch immer mehr Eigenmarken. Ein Überblick:

Dieser Fisch sollte keinesfalls auf deinem Teller landen! Rewe, Kaufland und Co. müssen ein Lebensmittel aus ihrem Kühlregal zurückrufen.

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Die bekannte Fast-Food-Kette „Nordsee“ beliefert auch Supermärkte wie Rewe, Kaufland und Co. mit Fischspezialitäten, die sich Kunden dann zuhause zubereiten können. Doch bei der Herstellung eines dieser Produkte kam es zu einem „kurzfristigen technischen Problem“, wie es von den Verantwortlichen heißt. Deshalb schlägt man jetzt Alarm!

Rewe, Kaufland und Co. rufen „Nordsee“-Backfisch zurück

Es geht um den „Nordsee Backfisch 170g + 40ml Remoulade“ vom Hersteller „Homann“. Zwei panierte Backfisch-Filets, die im Kühlregal bei vielen gängigen Lebensmittelhändlern zum Verkauf stehen. Doch dabei hat sich ein ungewollter „Zusatzstoff“ eingeschlichen.

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Im Detail geht es um folgendes Produkt:

  • Nordsee Backfisch 170g + 40ml Remoulade
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 22.03.2023
  • Chargennummern: L613, L584 und L598

In „sehr seltenen Einzelfällen“ sei es bei einer Vorstufe der Produktion zu einem kurzfristigen technischen Problem gekommen, so die vage Beschreibung seitens des Herstellers aus Osnabrück. Das Ergebnis: In den Fischfilets könnte sich staubförmiger Metallabrieb befinden!

Rückruf des Nordsee-Fischs
Rückruf bei Rewe und Co. Foto: Nordsee

Hersteller warnt vor Metallresten im Backfisch

Metallreste im Fisch? Dass das nicht gesund sein kann, sollte jedem klar sein. Wer eines der Backfisch-Produkte aus den betroffen Chargen und mit dem besagten Mindesthaltbarkeitsdatum gekauft hat, sollte von einem Verzehr unbedingt absehen.


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Kunden können den Artikel einfach wieder in dem Markt zurückgeben, in dem sie ihn gekauft haben. Auch ohne Vorlage eines Kassenbons wird der Kaufpreis zurückerstattet.