Silvester steht vor der Tür! Und bei zahlreichen Menschen wird dann auch wieder ordentlich geknallt: Böller und Raketen stehen hoch im Kurs. Doch Vorsicht: Beim Zünden von Feuerwerk kann auch einiges schief gehen – Lebensgefahr!
In der Zeit vom 28. bis zum 30. Dezember ist es wieder soweit: Dann können Feuerwerkskörper geshoppt werden. Abgebrannt werden dürfen sie aber nur am 31. Dezember und am 1. Januar. An Silvester solltest du einige Tipps beherzigen, damit schlimme Unfälle vermieden werden.
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Silvester: Darauf musst du bei Mehrschussbatterien achten
„Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, sonst sind am Ende
Ihre Hände weg“, warnt Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung Arnsberg. Doch worauf musst du genau achten? Die wichtigsten Merkmale sind das CE-Zeichen und die Registriernummer, beispielweise 0589-F2-1234 (0589 steht für die Prüfstelle, F2 für die Feuerwerkskategorie 2 und 1234 als fortlaufende Nummer).
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Feuerwerkskörper der Kategorie 2 gehören auf keinen Fall in die Hände von Kindern! Sie dürfen nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden. Auch das Feuerwerk der Kategorie 1 darf nur an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden. Bei den weit verbreiteten Mehrschussbatterien musst du unbedingt darauf achten, dass sie sicher aufgestellt werden. Sie sollen nicht umfallen können. Einmal angezündet, lassen sie sich kaum noch stoppen.
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Silvester: DAS ist besonders gefährlich
Hinweise zum sicheren Gebrauch von Feuerwerkskörpern findest du außerdem in der Gebrauchsanleitung, die immer in deutscher Sprache aufgedruckt sein muss. Besonders gefährlich sind das Aufsammeln und Anzünden nicht explodierter Böller. Hier sind die Zündschnüre meist komplett abgebrannt, sodass ein weiterer Zündversuch meist zur sofortigen Explosion führt.