Bußgelder drohen nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch in zahlreichen anderen Lebensbereichen. Jetzt müssen sich Kunden von Sparkasse, Volksbank und Co. in Acht nehmen, denn ein typischer EC-Karten-Fehler kann teuer werden.
Wer ihn begeht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen! Doch wann genau trifft dieser Fall ein?
Sparkasse und Co: DIESER Fehler kann teuer werden
Teuer kann es dann werden, wenn Kunden der Sparkasse und anderer Banken ihre abgelaufenen EC-Karten entsorgen wollen. Obwohl die Karte hauptsächlich aus Kunststoff besteht, zählt sie nach dem Ablauf zum Elektroschrott. Das liegt nach Angaben der Sparkasse an dem enthaltenen Mikrochip.
+++ Sparkasse verkündet es selbst – Kunden in Sorge um ihr Geld +++
Heißt: Die EC-Karte von Sparkassen und Co. müssen bei einer geeigneten Recyclingstelle entsorgt werden. Bei falscher Entsorgung drohen nach Angaben der Sparkasse Bußgelder von bis zu 2.500 Euro – je nach Bundesland.
SO teuer kann ein Verstoß werden
Der Bußgeldkatalog sieht für illegales Entsorgen einer EC-Karte der Sparkasse und anderen Banken demnach diese Bußgelder vor:
Bundesland | Bußgeld |
Baden-Württemberg | 50 – 200 Euro |
Bayern | 80 – 240 Euro |
Berlin | keine Angabe |
Brandenburg | 37,50 – 150 Euro |
Bremen | 50 – 200 Euro |
Hamburg | 75 – 250 Euro |
Hessen | 150 – 2.500 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 10 – 20 Euro |
Niedersachsen | 150 – 2.500 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 50 – 150 Euro |
Rheinland-Pfalz | 50,13 – 204,52 Euro |
Saarland | 50 – 200 Euro |
Sachsen | 150 – 2.500 Euro |
Sachsen-Anhalt | keine Angabe |
Schleswig-Holstein | 50 – 150 Euro |
Thüringen | 150 – 2.500 Euro |
Besonders teuer kann es also für Bankkunden in Niedersachen, Sachsen und Thüringen werden.
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Die Sparkasse warnt zudem vor dem Wegwerfen in die Biotonne: „Die neue Bioabfallverordnung, die ab dem 1. Mai 2025 gilt, fordert eine strikte Trennung von organischen Abfällen. Da Chipkarten nicht biologisch abbaubar sind, führen sie zu Verunreinigungen im Kompost und können die Umwelt erheblich schädigen“, heißt es auf der Website. Wird die Karte dort entdeckt, droht ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.