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Sparkasse: Änderung bei den Zinsen? Das könnte jetzt für Sparer heraus springen

Sparkasse: Änderung bei den Zinsen? Das könnte jetzt für Sparer heraus springen

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Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

Sparkasse: Änderung bei den Zinsen? Das könnte jetzt für Sparer heraus springen

Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Paukenschlag für alle Kunden der Sparkasse!

Dass das eigene Geld auf dem Konto kaum noch mit Zinsen bei der Sparkasse belohnt wird, ist hinlänglich bekannt. Einige Banken verlangen sogar Strafzinsen für das „geparkte“ Geld.

Jetzt aber könnte für etliche Sparkasse-Kunden was rausspringen, denn es könnte zu einer Änderung bei den Zinsen kommen.

Sparkasse: Änderung bei den Zinsen? Das könnte für dich rausspringen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nämlich in einem Musterfeststellungsurteil die Rechte von Prämiensparern bei Zinsänderungen gestärkt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig. Tausende Kunden können jetzt richtig berechnete Zinsen zurückfordern. Im Klartext: Es winkt Kohle!

In der BGH-Entscheidung geht es um langfristige Sparverträge mit variablem Zinssatz. Die Banken hatten sie wegen der anhaltenden Niedrigzinssphase deutlich gesenkt. In den Verträgen hatte aber nichts zu den Kriterien gestanden. Jetzt hat das BGH Vorgaben gemacht, wie Zinsanpassungen zu berechnen sind.

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Das ist die Sparkasse:

  • Sparkassen-Finanzgruppe organisiert durch den Dachverband DSGV e.V. (Deutscher Sparkassen- und Giroverband): Verbund von Sparkassen, öffentlichen Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern
  • Rund 385 Sparkassen
  • Mehr als 300.000 Mitarbeiter
  • 8.971 Zweigstellen und 380 Institute (2019)

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Der aktuelle Fall behandelt einen Prämiensparvertrag aus dem Jahr 1994. Die Verbraucherzentrale hat die Höhe der Zinssenkungen kritisiert und Nachzahlungen gefordert. Etliche andere Banken haben ähnliche Prämiensparverträge angeboten, deshalb ist der Fall kein Einzelfall.

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Sparkasse: Tausende Kunden können nach BGH-Urteil Geld zurückfordern

Urteil des BGH: Die Klausel für Zinsanpassungen im Vertrag der Sparkasse ist unwirksam, weil sie keine Vorgaben enthalten und so für den Sparer unkalkulierbar gewesen sei. Jetzt gilt: War der Zinssatz bei Vertragsabschluss günstiger als der Marktzins, müsse der weiterhin gelten. So seien nachträgliche Null- oder Negativzinsen unzulässig.

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Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen sagt zur Deutschen Presse-Agentur: „Es geht um viel Geld.“ Im Durchschnitt würde es sich bei betroffenen Sparern um eine Summe von rund 3.100 Euro handeln. Doch viele solcher Verträge würden auslaufen oder gekündigt, deshalb drohe der Anspruch der Kunden zu verjähren. Deshalb sollten Betroffene auf ihr Recht pochen und das Geld von der Sparkasse zurückfordern. (mg)