Wenn’s um Geld geht, kann es schon mal unangenehm werden – selbst bei professionellen Dienstleistern wie der Sparkasse, Deutschen Bank und Co.!
Denn obwohl die Institute ihren Kunden laut eines Urteil des Bundesgerichtshofes zu hohe Gebühren zurückerstatten müssen, versuchen Sparkasse und Deutsche Bank die Rückzahlungen zu umgehen. Kunden brauchen starke Nerven.
Sparkasse, Deutsche Bank und Co.: Keine Rückzahlung zu hoher Gebühren durch diese Maschen
Das Urteil im Frühjahr 2021 sorgte für viel Wirbel bei der Sparkasse, der Deutschen Bank, der Postbank und anderen Instituten. Nachdem Sparer ohne ihre eindeutige Zustimmung höhere Gebühren zahlen mussten, wurden die Banken durch den Bundesgerichtshof zur Rückzahlung der Kosten an die Kunden verurteilt.
Doch in der Praxis versuchen die Unternehmen, sich vor diesen Zahlungen zu drücken. Wie „Focus“ berichtet, gingen zwischen Juni 2021 und Februar 2022 über 3000 Beschwerden verärgerter Kunden beim Bundesverband der Verbraucherzentralen ein, weil die Rückzahlungen ausbleiben.
Die Banken bedienen sich offenbar verschiedener Taktiken, um das Geld nicht zurück zahlen zu müssen. So drohen einige mit der Kündigung des Girkontos oder lehnen die Forderung nach Rückzahlung mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung ab.
Einige halten ihre Kunden auch hin, versprechen Zahlungen, die dann aber nicht eingeleitet werden oder reagieren erst einmal gar nicht auf die Forderung. Auch eine Verjährung der Ansprüche wird vorgeschoben, nach der Gebühren, die vor 2018 gezahlt worden, angeblich nicht mehr rückerstattet werden müssen.
Sparkasse, Deutsche Bank und Co.: So können Kunden sich wehren
Laut Verbraucherschutz sind die beschriebenen Taktiken unter Umständen rechtswidrig (zum Beispiel die Kündigungsdrohung, auch wenn die Kündigung an sich durchgesetzt werden dürfte), die Hinhalte-Methode wettbewerbswidrig. Eine Verjährung gilt laut Verbraucherschutz ebenfalls nicht, aber „eine höchst richterliche Entscheidung dazu steht noch aus.“
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Kunden sollten darüber hinaus vorsichtig sein, wenn die Bank versucht, nachträglich die Zustimmung zu den AGB und damit der höheren Gebühren einzuholen. So werden unübersichtliche Unterlagen verschickt, die per Unterschrift akzeptiert werden sollen – wofür die Unterschrift des Kunden dann wirklich gilt, bleibt bewusst intransparent. Auch pauschale Abfindungsangebote, durch die andere Ansprüche meist verfallen, sollten genau geprüft werden, denn: „Die Chancen stehen gut, dass der tatsächliche Anspruch höher ist, als die angebotene Abfindung“, zitiert „Focus“ den Verbraucherschutz.
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Generell sollten sich Kunden sorgfältig informieren, wenn es um den Gebühren-Streit mit der Sparkasse, der Deutschen Bank und anderen Instituten geht. Ein Musterbrief, der in der Situation hilfreich sein kann, sowie weitere Tipps, hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt. (kv)