Die Sparkasse schuldet etlichen Kunden Geld – meint die Verbraucherzentrale. Das verdanken die Sparer einer Klage gegen Gebührenerhöhungen.
Der Bundesgerichtshof hat sie für ungültig erklärt. Doch nicht jede Sparkasse hat die zu viel gezahlten Beträge zurückgezahlt. Das soll sich jetzt laut der Verbraucherzentrale ändern. Viele Kunden der Sparkasse können dadurch auf eine Zahlung hoffen.
Sparkasse: Etliche Kunden könnten Geld kassieren
Darum geht’s: Etliche Sparkassen hatten die Kontoführungsgebühren erhöht und ihre Kunden darüber zwar in Kenntnis gesetzt, nicht aber deren Zustimmung eingeholt. Das reicht laut des Gerichtsurteils nicht aus: ohne aktive Zustimmung keine Gebührenerhöhung.
Deswegen haben etliche Sparkassen ihren Kunden die zu viel gezahlten Beiträge erstattet. Jedoch nicht alle. Gegen zwei Sparkassen, die sich gegen die Rückzahlungen sperren, will die Verbraucherzentrale jetzt erneut vor Gericht ziehen.
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Das ist die Sparkasse:
- Sparkassen-Finanzgruppe organisiert durch den Dachverband DSGV e.V. (Deutscher Sparkassen- und Giroverband): Verbund von Sparkassen, öffentlichen Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern
- Rund 385 Sparkassen
- Mehr als 300.000 Mitarbeiter
- 8.971 Zweigstellen und 380 Institute (2019)
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Bei diesen Sparkassen warten die Kunden bis heute auf ihr Geld
Dabei handelt es sich um die Sparkasse KölnBonn und die Berliner Sparkasse. „Verbraucherinnen und Verbraucher können verlangen, die von den Sparkassen eigenmächtig erhöhten Entgelte erstattet zu bekommen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv).
„Leider weigern sich die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn, die nach Auffassung des vzbv berechtigten Forderungen ihrer Kunden zu erfüllen. Deshalb leitet der vzbv nun weitere gerichtliche Schritte ein.“
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Der vzbv sucht dafür Kunden dieser Banken, deren Fälle er in der Klageschrift schildern kann. Sie und alle weiteren Kunden erhalten dadurch im Erfolgsfall die zu viel gezahlten Gebühren zurück.
Sparkasse: Deswegen erstatten sie bislang keine Gebühren
Doch wieso weigern die zwei Sparkassen sich bislang, die Beträge zu erstatten? Die letzten Preiserhöhungen haben die Banken laut vzbv vor mehr als drei Jahren vorgenommen. Damit scheide eine Erstattung ihrer Meinung nach aus.
Der vzbv sieht das anders. Die Gerichte sollen feststellen, dass alle Entgelte erstattet werden müssen, die ohne aktive Zustimmung erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung. (vh)