Das Vorgehen beim Durchsetzen von Gebührenerhöhungen könnte die Sparkasse teuer zu stehen kommen – und ihren Kunden einen kleinen Geldregen spendieren! Denn nicht selten kommt es vor, dass Geldinstitute wie die Sparkasse ihre Gebühren erhöhen – dafür aber nicht um das Einverständnis ihrer Kunden bitten.
Die Erhöhungen werden einfach in den AGB mitgeteilt. Denen kann man zwar widersprechen, aber aktiv zustimmen kann man eben nicht. Ein fehlender Widerspruch wird also automatisch als Zustimmung zu höheren Gebühren gewertet. Das geht jedoch so nicht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied.
Sparkasse: Krasses Urteil
Ein Schweigen seitens des Kunden diene nicht als Einverständnis, heißt es vom BGH. Vor allem, weil es bei erhöhten Gebühren ja um einen Nachteil für die Kunden geht. Gerade da müsse man erst recht ein aktives Einverständnis einholen – und nicht nach dem Motto verfahren „Ich habe kein Nein gehört“.
Der BGH begründet: „Die Klausel läuft (…) auf eine einseitige, inhaltlich nicht eingegrenzte Änderungsbefugnis (…) hinaus“. Doch der eigentliche Hammer folgt erst noch.
Sparkassen müssen Geld zurückzahlen
Denn: Wenn du bereits diese erhöhten Gebühren gezahlt hast, weil du der Erhöhung einfach nicht aktiv widersprochen hast, kannst du diese unrechtmäßigen Summen tatschlich wieder zurückbekommen. Die Landgerichte Trier, Hannover und Dessau-Roßlau haben gemeinsam geurteilt, dass Sparkassen und Banken alle zusätzlich gezahlten Gebühren rückerstatten müssen – selbst, wenn diese bis zu zehn Jahre zurückliegen.
Um diese Beiträge einzufordern, müssen Kunden einen Antrag bei ihrer Bank stellen. Denn obwohl die Geldinstitute zur Rückerstattung verpflichtet sind, stellen sich viele quer und werden nicht von sich aus auf die Kunden zukommen. Entsprechende Musterschreiben finden sie auf der Website der Stiftung Warentest.
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Aber selbst dann weigern sich viele Banken und Sparkassen weiter, das Geld zurückzuzahlen. Im schlimmsten Fall wird einigen Kunden sogar das Konto gekündigt, wenn sie die höheren Gebühren nicht akzeptieren. Dann kann man über einen Ombudsmann versuchen, die Streitigkeiten schnell und unbürokratisch zu lösen, schreibt „Ruhr24“.