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Sparkasse, Volksbank und Co: Kunden heben Bargeld ab – und kassieren mächtig Ärger

Wer mit Bargeld bezahlt, sollte die beim Einkauf wichtige Regeln kennen. Ansonsten drohen hohe Bußgelder und andere fiese Konsequenzen.

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Sparkasse, Volksbank, Postbank & Co. – das sind Deutschlands größte Banken

Wer Einkäufe tätigt, hat in der Regel die Qual der Wahl, was die Bezahlmethode angeht. In vielen Geschäften kann man mit Bargeld, Kredit- und Debitkarte oder Mobile Payment bezahlen. Bei der Auswahl ist für Kunden wie der Sparkasse und der Volksbank allerdings Vorsicht geboten.

Wer bar bezahlen möchte und dafür hohe Geldsummen abhebt, sollte eine strenge Regel kennen, denn andernfalls drohen hohe Bußgelder und andere Konsequenzen. Doch was hat es damit auf sich?

Sparkasse, Volksbank und Co.: Vorsicht vor diesem Fehler

Bei Barzahlungen oder Bareinzahlungen über 10.000 Euro ist seit 2021 ein Identitätsnachweis erforderlich, ebenso wie ein Nachweis über die Herkunft des Geldes. Akzeptiert werden nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):

  • ein aktueller Kontoauszug eines Kundenkontos bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung ersichtlich ist,
  • Quittungen über Barauszahlungen von einer anderen Bank oder Sparkasse,
  • ein Sparbuch des Kunden mit entsprechender Auszahlungsbuchung,
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Fahrzeug- oder Edelmetallverkauf,
  • Belege über Sortengeschäfte,
  • eine letztwillige Verfügung, ein Testament, ein Erbschein oder vergleichbare Erbnachweise,
  • Schenkungsverträge oder entsprechende Anzeigen über Schenkungen.

Fehlt ein solcher Nachweis, können Kreditinstitute wie Sparkasse oder Volksbank die Durchführung der Bartransaktion verweigern. Zudem werden ungewöhnliche Geldbewegungen an die Behörden weitergeleitet, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen zu verhindern.



Strafe in Millionenhöhe droht

Das Problem dieser Regel: „Privatpersonen können ungewollt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen, wenn sie zum Beispiel Waren oder Dienstleistungen in bar bezahlen, die mehr als 10.000 Euro kosten und nicht nachweisen können, woher das Geld stammt“, informiert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe eV.

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Wer gegen das Geldwäschegesetz verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu fünf Millionen Euro rechnen. Deshalb sollte man sich lieber an die Regeln halten. Bald tritt übrigens eine weitere in Kraft, die Kunden von Sparkasse, Volksbank und Co. kennen sollten.

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Sparkasse, Volksbank und Co.: Neue Regel

Nach Angaben der Sparkasse haben sich EU-Parlament und EU-Rat Mitte Januar 2024 darauf geeinigt, eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einzuführen. Heißt also: Zahlungen, welche die 10.000 Euro überschreiten, können bald gar nicht mehr bar getätigt werden. Diese Reglung gilt voraussichtlich ab Sommer 2027. Eine Ausnahme gibt es dann beim Verkauf von privat an privat.



Neu ist dann auch, dass bei Barzahlungen ab 3.000 Euro die Daten des Käufers für spätere Rückverfolgungszwecke erfasst werden müssen. Dazu zählen Name, Vorname, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift. Bis jetzt sind diese Angaben laut des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland erst ab 10.000 Euro notwendig.