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Sparkasse, Volksbank und Co: Gebührenstreit nimmt kein Ende! Kommt jetzt DAS auf Kunden zu?

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Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

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Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Im Streit um die Gebühren von Sparkasse, Volksbank und anderen Banken ist Ende in Sicht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte: Sparkasse, Volksbank und Co müssen ihre Kunden nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Doch einige Banken stellen sich quer – sie sehen nicht ein, Kunden die Gebühren zu erstatten. Jetzt fordern Sparkasse, Volksbank und Co eine Gesetzesänderung.

Sparkasse, Volksbank und Co: Neues Gutachten zum BGH-Urteil

Das Urteil des BGH wurde am 27. April 2021 gefällt. Demnach müssen Banken bei Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kunden einholen – das gilt auch für Gebührenerhöhungen. Einige Banken weigerten sich jedoch, das Geld an die Kunden zurückzuzahlen, die den Gebührenerhöhungen nicht zustimmten. Die Verbraucherzentrale klagte bereits gegen mehrere Banken (wir berichteten).

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Das ist die Sparkasse:

  • Sparkasse organisiert durch den Dachverband DSGV e.V. (Deutscher Sparkassen- und Giroverband)
  • Verbund von Sparkassen, öffentlichen Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern
  • Mehr als 200.000 Mitarbeiter
  • Über 12.000 Geschäftsstellen und mehr als 375 Institute (2021)

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Jetzt gehen die Kreditinstitute gegen das Urteil des BGH vor: Ziel sei eine Gesetzesänderung, sagte der Chef des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes, Roman Glaser, am Montag (2. Mai) in Stuttgart. Die Deutsche Kreditwirtschaft habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das als Grundlage dienen könne.

Sparkasse, Volksbank und Co wollen „Unsicherheit“ beenden

Eine Sprecherin des Bundesverbands deutscher Banken bestätigte auf Anfrage von „T-Online“, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Die Deutsche Kreditwirtschaft setze sich dafür ein, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen „für Änderungen von auf Dauer angelegten Verträgen künftig praxisgerechter gestaltet werden“. Das Urteil des BGH löse unter anderem übermäßige Bürokratie aus. Allein bei der Finanzaufsicht Bafin gingen von Januar bis Ende März rund 750 Beschwerden von Bankkunden ein.

„Das eine Urteil fällt zugunsten eines Kunden aus, das andere fällt zugunsten der Bank aus“, sagte der Stuttgarter Verbandschef Glaser mit Blick auf Rechtsstreitigkeiten. „Das hilft uns alles nichts“. Die Unsicherheit müsse durch eine Gesetzesänderung beendet werden.

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Sollte eine Gesetzesänderung zugunsten der Banken verabschiedet werden, könnten Kunden künftig weder gegen Gebührenerhöhungen noch gegen andere Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Banken vorgehen. (jdo mit dpa)