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Sparkasse, Volksbank und Co: Kunden müssen auf einen Schlag 30.000 Euro zahlen – schuld ist eine Überweisung

Kunden der Sparkasse, Volksbank und Co. müssen sich bei bestimmten Überweisungen vorsehen, denn schnell werden teure Straf-Gebühren fällig.

© IMAGO/Zoonar

Sparkasse, Volksbank, Postbank & Co. – das sind Deutschlands größte Banken

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Wer ein Konto bei der Sparkasse, Volksbank oder einem anderen Bankinstitut besitzt, sollte sich bestens mit den Regularien – gerade rund um nervige Gebühren – auskennen. Denn sonst droht mit Blick auf den Kontoauszug schnell das böse Erwachen.

Diese Erfahrung haben einige Konto-Besitzer in der Vergangenheit schon leidvoll machen müssen. Denn nach einer Überweisung mussten sie plötzlich bis zu 30.000 Euro Bußgeld zahlen. Es passiert Kunden der Sparkasse, Volksbank und Co. aber immer wieder.

Sparkasse, Volksbank und Co: Vorsicht bei Überweisungen!

Wer mal eben seinen Online-Einkauf bezahlte und Geld auf ein deutsches Bankkonto überwies, konnte unbesorgt sein. Anders sah es dagegen etwa bei Sparkassen- und Volksbank-Kunden aus, die eine Überweisung auf ein eigenes Auslandskonto tätigten. Denn dabei griff bislang eine fiese Regel, die auch dir schnell zum teuren Verhängnis werden konnte.

+++ Sparkasse, Volksbank und Co.: Änderung ab Januar! Kunden sind fassungslos +++

In solchen Fällen griff laut „Karlsruhe Insider“ nämlich die sogenannte Außenwirtschaftsverordnungs-Pflicht, auch kurz AWV-Pflicht (§ 67 AWV). Wer bislang Beträge über 12.500 Euro auf sein Festgeldkonto im Ausland überwies, musste das bei der Bundesbank melden. Damit wollte man illegale Bank-Aktivitäten verhindern. Zum 1. Januar 2025 steht dieser Regel jetzt eine Änderung bevor.


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Änderungen bei Überweisungs-Pflicht

Denn pünktlich zum neuen Jahresbeginn wird die meldepflichtige Grenze bei Überweisungen ins Ausland auf 50.000 Euro angehoben. Außerdem werden Besitzer eines ausländischen Tagesgeldkontos dann von der Meldepflicht befreit. Gleiches gilt laut „Karlsruhe Insider“ für Kunden der Sparkasse, Volksbank und anderer deutscher Geldinstitute, deren Vertrag für ein Festgeldkonto nicht länger als 12 Monate läuft.


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Alle anderen müssen hohe Überweisungsbeträge über 50.000 Euro auf Konten ins Ausland weiterhin bei der Bundesbank melden. Dies kann online über das Meldeportal erfolgen. Vergessen Bankkunden diesen Schritt, können Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro erhoben werden. Und diesen Preis will sicherlich niemand am Ende zahlen!