Das Jahr 2022 bringt für Autofahrer einige Neuerungen mit sich. Diese betreffen unter anderem Spritpreise, Führerscheine und auch die Verbandskästen.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte sich jeder Autofahrer gut informieren, an welche neuen Regeln er sich 2022 halten muss.
Spritpreise, Führerschein, Verbandskasten: Änderungen für Autofahrer
Ein Blick auf die Spritpreise sorgt bei den meisten Autofahrern aktuell besonders für eins: Bauchschmerzen. Immerhin sind sie aktuell sehr hoch und es wird nicht gerade besser.
Am 1. Januar 2022 wurde die CO2-Steuer erhöht. Das wirkt sich auch auf die Spritpreise aus. Der Preis für den Liter Benzin steigt um 8,4 Cent – Diesel um 9,5 Cent, berichtet der „Focus“.
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Teures Tanken! Hochs und Tiefs bei den Spritpreisen seit 1972 in Cent pro Liter Super (95 Oktan, E5) in Deutschland (nach Statista):
- 1972: 35,3
- 1982: 72,7
- 1988: 51,9
- 1996: 89,8
- 2000: 101,8
- 2012: 164,6
- 2016: 129,6
- 2021: 152,4
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Wie hoch die Spritpreise an den Tankstellen letztlich sind, hängt dann noch von dem aktuellen Ölpreis ab. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Spritpreise im Jahr 2022 deutlich sinken.
Darauf sollten Autofahrer achten
Neue Regeln soll es auch im Bezug auf die Verbandskästen in den Autos geben. Für 2022 ist geplant, dass zwei Masken im Verbandskasten mitgeführt werden müssen. Wann die Neuerung kommt, ist allerdings noch unklar.
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Aufpassen müssen auch Autofahrer, die noch einen alten Führerschein haben. Einige Führerscheine müssen nämlich umgetauscht werden. „Das betrifft jetzt die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958. Die Umtausch-Frist für sie geht eigentlich nur noch bis zum 19. Januar 2022“, sagt Jürgen Grieving vom ADAC gegenüber dem „Focus“.
Autofahrer haben auch Grund zur Freude
Es gibt aber auch Grund zur Freude für die Autofahrer. Es wird neue Fahrassistenten geben!
Ab dem 6. Juli müssen neue Pkw-Typen mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Vorgeschrieben ist dann beispielsweise der intelligente Geschwindigkeitsassistent ISA (Intelligent Speed Assistance), der beim Überschreiten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit warnen soll. Auch ein Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistent sowie ein Müdigkeitswarner werden für neue Typenzulassungen Pflicht.
Neu geregelt wird in 2022 die Förderung für Plug-in-Hybride. Den Zuschuss von bis zu 6750 Euro gibt es nur noch dann, wenn das Fahrzeug eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweist oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Die neue Bundesregierung plant zudem, die Mindestreichweite voraussichtlich ab 2023 auf 80 km festzulegen. Gleichzeitig soll die 50g-CO2-Regel ab 1. Oktober 2022 entfallen. (gb)