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Telekom, Vodafone & Co.: Kunden hören am Telefon diese Frage – die Antwort kann teuer werden

Kunden der Telekom, von Vodafone und Co. sollten sich vor bestimmten Anrufen in Acht nehmen. Ein einfaches „Ja“ kann teure Folgen haben.

© IMAGO/Eibner

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Ob am Telefon, per E-Mail oder Whatsapp: Verbraucher müssen sich heutzutage in Acht nehmen, wenn sie über mindestens eines der genannten Kommunikationsmittel verfügen. Denn immer wieder werden Kunden der Telekom, Vodafone und Co. Opfer von perfiden Betrügern.

Abermals muss die Verbraucherzentrale jetzt warnende Worte aussprechen. Denn mittlerweile sind die Phishing-Maschen, mit denen Unbekannte ihre Opfer in die Falle locken wollen, so übel, dass Kunden der Telekom, von Vodafone und Co. schon ein einfaches „Ja“ teuer zu stehen kommen kann.

Telekom, Vodafone und Co: Vorsicht bei Frage

Besonders Senioren sind beliebte Opfer bei den Telefon-Betrügern. Doch abseits des Enkeltricks ist jetzt eine neue Betrugsmasche auf dem Vormarsch, die Telekom- und Vodafone-Kunden unbedingt kennen sollten.


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Denn wer am Telefon gefragt wird „Hören Sie mich?“, sollte auf keinen Fall die Antwort „Ja“ abgeben. Auch wer sich mit „Ja?“ oder seinem Namen am Hörer meldet, ist bereits verloren. Denn häufig reicht die einfache Antwort oder sogar die Namensnennung aus, damit man, ohne es gewollt zu haben, Verträge oder sogar Rechnungen nach Hause geschickt bekommt. Die perfiden Kriminellen argumentieren laut „HNA“ damit, dass die Telekom- oder Vodafone-Kunden am Telefon dazu ihre Zustimmung erteilt haben. Und das, obwohl sie auf eine ganz andere Frage antworteten.

Verbraucherzentrale rät DAS zu tun

Doch hängt man wirklich automatisch in einem Vertrag drin, wenn man auf die Frage der Betrüger mit einem „Ja“ reagiert hat? Laut der Verbraucherzentrale besteht kein Grund zur Sorge. Eine Zahlungspflicht oder Pflicht zum Abschluss der Verträge besteht für Kunden von Telekom, Vodafone und Co. auf keinen Fall. Denn Verträge können heutzutage nicht mehr am Telefon abgeschlossen werden, dafür braucht es eine schriftliche Bestätigung, die die Opfer natürlich nicht unwissend erteilen sollten.


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Stattdessen sollten Verbraucher die Dokumente an die Verbraucherzentrale weiterleiten, damit die Experten auf die Betrugsmasche aufmerksam werden und auch andere vor einem Fehler bewahren können.